Postberechtigung
Damit eine Beschwerde schnell bearbeitet werden kann, sind folgende Dinge zu beachten:
-Keine Hetze, Beleidigungen oder ähnliches
-Keine Sinnlose oder unbegründeten Aussagen
Postberechtigt sind folgende Nutzer:
-Beschwerdeführer
-Markierte und nicht markierte (aber Nachweisbare) Zeugen
-Beteiligte Staatsfraktionisten
-Clanmitglieder oder höher bei Admin technischen eingriffen
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