Angepinnt SAPD | Postberechtigung

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    Postberechtigung





    Damit eine Beschwerde schnell bearbeitet werden kann, sind folgende Dinge zu beachten:




    -Keine Hetze, Beleidigungen oder ähnliches


    -Keine Sinnlose oder unbegründeten Aussagen




    Postberechtigt sind folgende Nutzer:




    -Beschwerdeführer


    -Markierte und nicht markierte (aber Nachweisbare) Zeugen


    -Beteiligte Staatsfraktionisten


    -Clanmitglieder oder höher bei Admin technischen eingriffen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FuzioN ()