beschwerde gegen rumpels und eXpiRe

  • Teilweise Berechtigt

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • beschwerde gegen rumpels und eXpiRe

    Beschwerdenvorlage:

    Ingame-Name:PIRATA

    Täter: @Name,rumpels/eXpiRe

    eventuelle Zeugen:Tupacshakur

    Uhrzeit und Datum:14:42 26,2,2023

    Beschreibung des Tathergangs und Beweise:

    Belästigen mich und behindern mich beim fahren ,fahren gegen mein auto, war auch kein überfall oder so der fand davor statt darauf hin haben sie mich auch berechtigt gekillt

    ibb.co/vjLx212

    ibb.co/pJYnMDZ
    ibb.co/sjNsVL4

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von XyroX ()






  • Sehr geehrte Frau PIRATA,
    ich widme mich Ihrer Beschwerde im Namen der Los Aztecas Rechtsschutz GmbH (namentlich im folgenden LAR).
    Zunächst einmal möchte ich Sie auf ein paar Verfahrensregeln hinweisen und Sie bitten, Ihre Fehler zu beheben.

    Ich weise Sie zunächst auf folgende Regeln hin:
    • "Lügen sind strengstens verboten."
    • "Die Einhaltung der deutschen Rechtschreibung ist grundlegend erforderlich, damit eine fehlerfreie Bearbeitung gewährleistet werden kann."

    Zitiert aus Beschwerden über User | Informationen & Beschwerdenvorlage

    Anschließend möchte ich mich Ihrem Anliegen widmen.

    PIRATA schrieb:

    darauf hin haben sie mich auch berechtigt gekillt

    Tatvorwurf 1 (Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag)

    Sie beschreiben hier, dass die oben genannten Täter Sie berechtigt getötet hätten.
    Zunächst würde das keinen Tatbestand erfüllen, da Sie ja selber behaupten, dass dies "berechtigt" geschehen sei.

    Darüber hinaus muss ich Ihnen leider widersprechen. Sie wurden durch die beiden Beschuldigten keinesfalls physisch angegangen, geschweige denn getötet.

    Sie wurden lediglich auf Ihr nicht zumutbares Benehmen in der Öffentlichkeit hingewiesen:


    [2023-02-26 14:39:35] [Output] : Rumpels sagt: Reiß dich zusammen!


    Tatvorwurf 2 (Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung, § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 240 Nötigung)
    Auf den beiliegenden Beweismitteln 1,2 und 3 erkennt man keinen klaren Beweis für oben genannte Anschuldigungen.

    Beweismittel 1: Man sieht hier ganz klar, wie Sie probieren, den Angeklagten Rumpels Theodor Johnson mit qualmenden Reifen anzufahren. Mit scheinbar letzter Kraft kann er sich noch auf seinem Motorrad halten.

    Beweismittel 2: Sie stehen entgegengesetzt der Fahrtrichtung halb auf der Straße. Der Beschuldigte Rumpels Theodor Johnson muss Ihnen ausweichen, um nicht selber in Gefahr gebracht zu werden.

    Beweismittel 3: Der Angeklagte steht einfach neben Ihnen. Sie werden weder belästigt, noch geschädigt.







    Die LAR ist entrüstet, sich solchen haltlosen Vorwürfen stellen zu müssen und beantragt deshalb umgehend Gegenstrafantrag beim Bezirksgericht San Fierro West bezüglich folgender Straftatbestände Ihrerseits:


    § 186 Üble Nachrede:
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

    2. Hindernisse bereitet oder

    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




    Mit freundlichen Grüßen

    Rumpels Theodor Johnson


    Head of Law, LAR
  • Nicht so viel Anwaltserien/Filme anschauen, kannst trotz dessen so viel begründete Paragrafen rein schreiben wie du magst, wenn du dein Spaß dran hast. Schick einfach deine Beweise rein was der angebliche Grund ist dass du diese Kinderaktionen jedes Mal machst, war bei mir auch nicht das erste mal. Schick Beweis rein ohne viel zu reden somit hat keiner Stress.



  • Sehr geehrte Frau TupacShakur,
    auch Ihnen möchte ich ein wenig Allgemeinbildung mit auf Ihren Lebensweg geben.
    Besonders wichtig für Sie der rote dicke Text:

    Ist eine Tatsache nach dem Vorgenannten noch beweisbedürftig (entscheidungserheblich, bestritten, nicht zugestanden, nicht offenkundig, keine gesetzliche Vermutung), bleibt noch zu klären, ob der Kläger oder der Beklagte den Beweis anbieten muss. Das regelt die formelle Beweislast. Wie schon bei der Darlegungslast erläutert, trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Norm. Von der materiellen Beweislast wiederum hängt der Prozessgewinn ab. Denn diese entscheidet darüber, wer das Risiko trägt, dass die Tatsache unaufklärbar bleibt, sich also nicht beweisen lässt. Diese Situation wird im Beweisrecht als „non liquet“ bezeichnet. Kann der Kläger die Voraussetzungen der für ihn günstigen Anspruchsgrundlage nicht beweisen („non liquet“), verliert er den Prozess. Die Klage wird aufgrund der materiellen Beweislastregeln als unbegründet abgewiesen.

    Ich übersetze für Sie, da ich da meine Vermutungen habe:

    Der Kläger steht in der Beweispflicht und muss dem Angeklagten die Straftat nachweisen können.
    Der Angeklagte kann Gegenbeweise darlegen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
    Kann der Kläger keine stichhaltigen Beweise liefern, so gilt: In dubio pro reo ("Im Zweifel für den Angeklagten")

    Mit freundlichen Grüßen

    Rumpels Theodor Johnson

    Head of Law, LAR

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rumpels ()