Beschwerde

  • Berechtigt
  • Beschwerdenvorlage:

    Ingame-Name: GoN-

    Täter: @PashAniM.

    eventuelle Zeugen: -

    Uhrzeit und Datum: 20:15

    Beschreibung des Tathergangs und Beweise: Er befiehlt mir die Fresse zu halten. Ich fühle mich sehr beleidigt bin noch Jungfrau. imgur.com/a/4CmXNAn

    <22:18:26> "GoN-": bsw klärungsversuch
    <22:18:42> "PashAniM.": ok warum provozierst du
    <22:18:47> "PashAniM.": hab beweise
    <22:18:51> "GoN-": was für provozieren
    <22:18:59> "PashAniM.": hast geschrieben och ne der schon wieder
    <22:19:13> "GoN-": wieso fühlst du dich angesprochen
    <22:19:14> "GoN-": ?
    <22:19:34> "PashAniM.": tu nicht so
    <22:19:44> "PashAniM.": hab logs und so
    <22:19:53> "PashAniM.": und warum sagst du hurensohn zu mir?
    <22:20:00> "GoN-": wo denn bitte?
    <22:20:16> "PashAniM.": hab ts aufnahme
    <22:20:24> "GoN-": ok schick mal her
    <22:20:44> "PashAniM.": mache kurz das video zu ende wait
    <22:21:01> "GoN-": also soll dass ein klärungsversuch sein?
    <22:21:12> "GoN-": oder weiter drüber sprechen
    <22:21:14> "PashAniM.": warte doch
    <22:21:21> "PashAniM.": mache das gerade fertig
    <22:21:42> "GoN-": ich brauche nicht warten
    <22:21:47> "GoN-": das ist ein anderes Thema
    <22:22:00> "GoN-": also klärungsversuch für dich beendet? Für mich schon
    <22:22:14> "PashAniM.": gehts dir gut?
    <22:22:21> "PashAniM.": sag doch was ich gemacht haben soll
    <22:22:26> "PashAniM.": er sagt klärung beendet
    <22:23:09> "GoN-": ok
    <22:23:20> "GoN-": klärungsversuch gescheitert


  • PashAniM. schrieb:

    Kein Klärungsversuch

    Und hdf ist keine Beleidigung
    jajajaja

    <22:18:26> "GoN-": bsw klärungsversuch
    <22:18:42> "PashAniM.": ok warum provozierst du
    <22:18:47> "PashAniM.": hab beweise
    <22:18:51> "GoN-": was für provozieren
    <22:18:59> "PashAniM.": hast geschrieben och ne der schon wieder
    <22:19:13> "GoN-": wieso fühlst du dich angesprochen
    <22:19:14> "GoN-": ?
    <22:19:34> "PashAniM.": tu nicht so
    <22:19:44> "PashAniM.": hab logs und so
    <22:19:53> "PashAniM.": und warum sagst du hurensohn zu mir?
    <22:20:00> "GoN-": wo denn bitte?
    <22:20:16> "PashAniM.": hab ts aufnahme
    <22:20:24> "GoN-": ok schick mal her
    <22:20:44> "PashAniM.": mache kurz das video zu ende wait
    <22:21:01> "GoN-": also soll dass ein klärungsversuch sein?
    <22:21:12> "GoN-": oder weiter drüber sprechen
    <22:21:14> "PashAniM.": warte doch
    <22:21:21> "PashAniM.": mache das gerade fertig
    <22:21:42> "GoN-": ich brauche nicht warten
    <22:21:47> "GoN-": das ist ein anderes Thema
    <22:22:00> "GoN-": also klärungsversuch für dich beendet? Für mich schon
    <22:22:14> "PashAniM.": gehts dir gut?
    <22:22:21> "PashAniM.": sag doch was ich gemacht haben soll
    <22:22:26> "PashAniM.": er sagt klärung beendet
    <22:23:09> "GoN-": ok
    <22:23:20> "GoN-": klärungsversuch gescheitert


  • NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"
    von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009
    Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072
    Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.
    Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.
    Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.
    Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

    pb dadurch das ich in der tactics runde dabei war

    Liebe Grüße

    Better call Ali Anwaltskanzlei

  • Lorenzo schrieb:

    NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"
    von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009
    Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072
    Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.
    Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.
    Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.
    Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

    pb dadurch das ich in der tactics runde dabei war

    Liebe Grüße

    Better call Ali Anwaltskanzlei
    da steht ich haue dir auf die Fresse nicht halt deine Fresse (ganz klar eine Drohung)

    PashAniM. schrieb:

    prnt.sc/v1d2sg

    Das hast du direkt nachdem ich gejoint bin geschrieben, da bran kein Deutsch kann und der Rest schon länger drinnen war kann ja nur ich gemeint sein.
    ? Wieso angesprochen (könnte wer auch anderer sein)


  • GON- schrieb:

    Lorenzo schrieb:

    NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"
    von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009
    Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072
    Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.
    Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.
    Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.
    Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

    pb dadurch das ich in der tactics runde dabei war

    Liebe Grüße

    Better call Ali Anwaltskanzlei
    da steht ich haue dir auf die Fresse nicht halt deine Fresse
    Es kommt auf das Umfeld drauf an. Bei uns im Dialekt sagt man schneller mal "Halt die Fresse" (hoit de fressn/goschn) und das sage ich auch ab und zu zu meinen besten Freunden, nie böse gemeint. Weiß momentan nicht, wie ich das am besten hier erklären kann.

  • Was schließlich die auf dem Weg zur Polizeiwache gegenüber POK L getätigte Äußerung [i]„Halt die Fresse”[/i] angeht, ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Tatrichter der Auffassung, dass diese Äußerung, [i]ohne dass es[/i] insoweit [i]auf [/i]eine weitere Feststellung der näheren außertextlichen [i]Begleitumstände[/i] sowie des konkreten Äußerungskontextes [i]ankäme, bereits per se[/i] und ohne weiteres geeignet ist, den Adressaten in seinem ethischen, personalen und sozialen Geltungswert herabzusetzen, und damit [i]den Straftatbestand der Beleidigung i.S.d. [/i] § 185 StGB [i] erfüllt[/i] . Auch unter Beachtung der vom Verteidiger in dessen Revisionsbegründungsschrift vom 16.09.2014 vorgenommenen Interpretationsversuche [i]kommt eine Deutung dieser Äußerung lediglich als unterhalb der Beleidigungsschwelle liegende, vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützte bloße Ungehörigkeit und grobe Taktlosigkeit nach Sachlage nicht in Betracht[/i] .

    Lorenzo schrieb:

    GON- schrieb:

    Lorenzo schrieb:

    NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"
    von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009
    Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072
    Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.
    Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.
    Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.
    Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

    pb dadurch das ich in der tactics runde dabei war

    Liebe Grüße

    Better call Ali Anwaltskanzlei
    da steht ich haue dir auf die Fresse nicht halt deine Fresse
    Es kommt auf das Umfeld drauf an. Bei uns im Dialekt sagt man schneller mal "Halt die Fresse" (hoit de fressn/goschn) und das sage ich auch ab und zu zu meinen besten Freunden, nie böse gemeint. Weiß momentan nicht, wie ich das am besten hier erklären kann.
    sie verstehen dass aus Spaß, wenn du jetzt einen Lokführer sagt "Halt die Fresse" wird er sich selber belästigt/beleidigt fühlen