Rechtstipps

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  • Wichtiger Hinweis:
    Dieser Therad wurde nach bestem Wissen geschrieben und soll keine Rechtsberatung sein oder ersetzten.

    Falls du einen Anwalt benötigst, steht dir der Anwaltverein unter anwaltverein.de/de/ gerne zur Verfügung, um dir einen kompetenten Rechtlichen Rat zu vermitteln.
    Ansonsten gibt es noch die Plattform: 123recht.net, wo man gegen eine Gebühr Anwälte online fragen kann.


    Mir liegt eine Gesetzesammlung vor und ich denke, jeder sollte darüber Bescheid wissen.

    Bei Fragen stehe ich euch gerne per PN zur Verfügung. Natürlich freue ich mich auch über Anregungen, Kritik oder Lobe.

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    (Quelle: StGB)
    Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen oder einem Delikt?

    Antwort:

    Ein Delikt ist eine Straftat, die nur auf Antrag verfolgt wird. Es wird gewöhnlich nur mit Geldstrafe bestraft.
    Hier zu zählt z.B. eine einfache Sachbeschädigung.



    Ein Vergehen ist dabei schwerer. Es wird gewöhnlich nur mit unter einem Jahr Gefängnis bestraft. Außerdem wird dies auch nur auf Antrag verfolgt, so was nennt man auch "Antragsdelikt". Hier bei handelt es sich um einfachen Diebstahl oder eine einfache Körperverletzung.

    Ein Verbrechen ist noch schwerer. Es wird gewöhnlich mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft. Dies wird auch von Amtswegen aus verfolgt, auch ohne Strafantrag. Zu dieser Kategorie gehören viele Straftaten: Von Sheckbetrug über schwere Körperverletzung bis Mord.

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    (Quelle: StGB, §78; Verjährungsfristen: 1-5)

    Frage: Wann verjähren Straftaten?


    Antwort: Dies ist ganz unterschiedlich. Außerdem muss ein Antrag beim Gericht dafür eingereicht werden, dass die Straftat aus der Datenbank gelöscht wird. Gleiches gillt für das Führungszeugnis.*

    Straftaten, die mit:
    unter einem Jahr Haft bestraft werden, verjähren nach 3 Jahren
    mit einem-fünf Jahre Haft bestraft werden, verjähren nach 5 Jahren
    mit fünf-zehn Jahre Haft bestraft werden, verjähren nach 10 Jahren
    mit mehr als 10 Jahre Haft bestraft werden, verjähren erst nach 20 Jahren
    mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestrafte Taten, verjähren erst nach 30 Jahren; bei Mord jedoch nie.

    *= Ein Führungszeugnis benötigt man, um sich für die meisten Berufe bewerben zu können o.ä, hier ist verzeichnet, ob man mal straffällig geworden ist.

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    (Quelle: STGB, 2 Teil; Abschnitt 1: §18-§21)
    Frage: Wann wird man als "Schuldunfähig" oder "Schuldvermindert" angesehen?

    Antwort: Schuldunfähig ist man, wenn man:
    - Unter 14 Jahre alt ist
    - Physisch eingeschränkt ist
    - "angetrunkene".

    Schuldvermindert ist wer:
    - "Betrunken" ist oder aus übertriebene Notwehr gehandelt hat. (Weil jemand eine andere Person einmal kurz bedroht o.ä, bringt der sie um.) So was nennt man auch " im Affekt."

    In diesen o.g. Fällen liegt ein sog. Verfolgungshindernis vor. Allerdings kann man bereits ab 7 Jahren
    zivilrechtlich für einen Schaden belangt werden. Klar, da hat man als Kind noch nicht genug Geld, aber wenn der Geschädigte
    ein Urteil erwirkt, kann er daraus 30 Jahre lang vollstrecken. D.h. seinen Schaden einfordern.

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    (Quelle: BGB. Taschengeldparagraph)

    Frage: Wieso sagen manche Kioske, Tankstellen oder Läden, dass sie Paysafecard erst ab 16 verkaufen?

    Antwort:
    Dies ist nicht gesetzlich geregelt.
    Da hier nichts vorgegeben ist, weder rechtlich noch durch Paysafecard:
    Der Händler bzw. die Verkäufer dürfen selbst, je nach Absprache intern, Paysafecards im eigenen Ermessen
    auch erst ab 16 verkaufen.
    Das hatte ich auch 2x: An einem Kiosk in meiner Nähe werden Paysafecards auch nur ab 16 verkauft, bei unserem Sky
    übrigens auch: Da musste ich auch einen Personalausweis vorlegen.

    Thema Alkohol:
    Genau so ist es, wenn ein 16-jähriger sich ne Kiste Bier kauft, hier darf der Verkäufer auch sagen: "Nein, das geht nicht."
    Auch hier ist es eine Ermessensentscheidung, manche Verkäufer haben hierbei auch Bedenken wegen dem Alkohlkonsum. da immer mehr Jugendliche an einer Überdosis Alkohol Vergiftungen erleiden oder tödliche Dosisen trinken.

    Hier mal eine Liste, was man ab 16 kaufen kann:
    Bier: Üblich bis max. 0,5-3,5% Vol; manchmal auch 5% Vol, auch Starkbier: 7,5% Vol, Wein: 8-9 % Vol., Sekt 10-12% Vol.

    (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Mehr Infos dazu: bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/

    Alkoholwerte in Getränken (PDF): bzga.de/pdf.php?id=f491aced7c9feb1361016d96cc09f673

    Diese Angaben sind nur Beispiele, die meistenens zutreffen, jedoch kann es auch manchmal weniger/mehr Alkohol im Getränk sein.
    "Vol." ist die Angabe des Alkoholgehaltes im Getränk.

    Im Gesetz steht so weit nur: "Personen ab 16 Jahren dürfen Getränke, wo der Alkohol durch natürliche Gährung entstanden ist, und in geringen Mengen trinken, dies dürfen auch Personen ab 14 Jahren, jedoch nur in Anwesendheit eines Erziehungsberechtigten (Eltern).
    Getränke, wo hochprozentiger Alkohol durch künstliche Gährung entstanden ist , dürfen nur von Personen ab 18 Jahren verzehrt werden."

    Ich wollte dies hier nur mal etwas näher erläutern, da ich denke, dass dies ein wichtiges Thema ist.

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    Frage: Gebannt in GTA Online - obwohl CashCards gekauft wurden - ist das überhaupt erlaubt?

    Antwort: Ja, insbesondere dann, wenn sich der Spielehersteller (Rockstar) hier abgesichert hat und das haben sie.
    Beim Kauf einer CashCard bekommt man auch ein Hinweisfenster, wo drinne steht: "Bei Verstößen kann dein Account zeitweise oder permanent vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich." (Dazu sind sie übrigens auch nicht verpflichtet.)

    Mehr dazu hier: rockstargames.com/legal?locale=de#11 (Den Abschnitt ganz unten, damit haben sie sich offiziell abgesichert.)

    Also bestehen, genau wie als wenn man auf Vio Coins kauft und gebannt wird bzw. allgemein, keine Erstattungsansprüche gegenüber des Verkäufers/Betreibers. Auch Vio Reallife hat sich dies bzgl. abgesichert.

    Frage: Illegale Downloads und Streams - was drohen mir für Strafen?

    Antwort:

    Seid einer Gesetzesänderung ist auch das Streamen illegal geworden.

    Allgemein werden solche Verstöße über die IP-Adresse zurückverfolgt, was jedoch umstritten ist.

    (Ein Zahlendreher = falsche Person wird abgemahnt).


    Wer erwischt wurde, muss mit einer hohen Schadensersatzforderung rechnen, diese liegt zwischen 500-2000€; dazu können noch bis zu 800€ Anwaltskosten kommen.


    Was muss ich tun, wenn ich zu Unrecht abgemahnt wurde?

    Antwort: Nicht bezahlen, sondern mit rechtlichen Rat Wiederspruch einlegen, allerdings wird es schwer, zu beweisen, das ihr das nicht wart.

    Wenn man einen modernen Router hat, kann man das Internetprotokoll u.U. als Gegenbeweis verwenden, häufig wird dies jedoch nicht akzeptiert.

    Sowas ist jedoch langwierig, führt aber meist zum Erfolg, dann muss nämlich ein Verfahren eröffnet werden, wo die Daten vom Anbieter neu angefordert wird.

    Wird hierbei festgestellt, dass die Abmahnung ungerechtfertig ist - oder falsch ausgestellt wurde -, so wird das Verfahren i.d.R fallen gelassen.

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    Frage: Darf ich als minderjähriger auf Amazon bestellen?
    Antwort: Amazon selbst schreibt hierzu folgendes: "Die Nutzung von minderjährigen unserer Services ist nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich, Waren, die vom Jugendschutzgesetz (JUSCHG) für Jugendliche nicht freigegeben wurden, werden i.d.R. bei der Übergabe durch die Post (wenn ein entspr, Zweifel besteht) abgefragt."

    Im Klartext also: Ja, so lange eure Eltern damit einverstanden sind. :) Ansonsten können solche Einkäufe durch die Eltern rückgängig gemacht werden.
    Dies gilt auch für nicht jugendfreie-Waren, sowie Waren mit Altersbegrenzung. D.h. ihr dürft nur das bestellen, wofür ihr auch das entsprechende Alter habt.

    Bist du z.B. 15, darfst du keine Zigaretten oder Games mit USK oder PEGI 18 bestellen.


    Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von FonteBlack ()

  • FonteBlack schrieb:


    Ein Vergehen ist dabei schwerer. Es wird gewöhnlich nur mit unter einem Jahr Gefängnis bestraft. Außerdem wird dies auch nur auf Antrag verfolgt, so was nennt man auch "Antragsdelikt". Hier bei handelt es sich um einfachen Diebstahl oder eine einfache Körperverletzung.
    Ist nicht so ganz richtig.
    Ein Vergehen kann ebenfalls mit weit aus mehr als einem Jahr Knast bestraft werden.

    Einige Beispiele die mir auf an hieb einfallen.

    Betrug (Vergehen) bis zu 5 Jahre.
    Körperverletzung (Vergehen) bis zu 10 Jahren.
    Diebstahl (Vergehen) bis zu 5 Jahre.
    Üble Nachrede (Vergehen) bis zu 2 Jahre.
  • FonteBlack schrieb:

    Frage: Wann verjähren Straftaten?

    Antwort: Dies ist ganz unterschiedlich.

    Straftaten, die mit:
    unter einem Jahr Haft bestraft werden, verjähren nach 3 Jahren
    mit einem-fünf Jahre Haft bestraft werden, verjähren nach 5 Jahren
    mit fünf-zehn Jahre Haft bestraft werden, verjähren nach 10 Jahren
    mit mehr als 10 Jahre Haft bestraft werden, verjähren erst nach 20 Jahren
    mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestrafte Taten, verjähren erst nach 30 Jahren; bei Mord jedoch nie.
    Auch nicht ganz richtig!

    Man rechnet das Strafmaß + die Summe dazu, also Haft bis 1 Jahr + 3 weitere Jahre und das bei allem weiter so gerechnet.
    Zudem solltest du anmerken das es sich nie von alleine aus dem BZR löscht, dies passiert nur auf Antrag an das zuständige Gericht.
    Polizeiliches Zeugnis kann man nur unter Einbezug seines Anwaltes löschen lassen/löschung beantragen.


  • Hi, danke für eure Kommentare.

    @MeisteR Eine Körperverletzung ist nicht gleich Körperverletzung:
    = einfache Körperverletztung (Antragsdelikt; Vergehen) Jemanden eine "reinhauen."
    schwere Körperverletzung = Verbrechen; jemanden die Seh oder Hörfähigkeit nehmen z.B.
    und gefährliche Körperverletzung; auch Verbrechen. (Bsp. Zu dritt auf einen einschlagen, der sich des wegen nicht wehren kann.)
    Man wägt immer ab, worum es sich handelt. Es macht ja auch n Unterschied, ob man von einem Typen eine geklatscht kriegt,
    oder von dreien mit ner Baseballkeule zusammengeschlagen wird.

    @pale Guter Tipp, ich habe es ergänzt. Vielen Dank! :)

    Weiterhin bin ich für Vorschläge jederzeit offen.

    Mfg Timo

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von FonteBlack ()

  • sry,aber wenn ich Rechtstipps brauche,dann suche ich bestimmt nicht im Vio forum,wo es vor Möchtegern Anwälten nur so wimmelt.



    Sky- schrieb:

    Ich wurde erschossen und BoinG hat überlebt, wieso ausgerechnet er überlebt hat kann ich nicht nachvollziehen.

    aka. TheGameWinner
    aka. Siegertyp
    aka. dontlosebecauseifyouloseyousuck

  • Geil! Dann klaue ich wenn ich 18 bin dem dt. Staat Steuern in Höhe von 100.000€ zeige mich dann selbst an und lebe mit den 100.000€ unbeheligt weiter!
    Danke für den Tipp
    MfG Steuerhinterziehboy

    I'M GRINDING GRINDING SAD BOYS THEY BE SHINING SHINING
  • Veo schrieb:

    Hi
    ich würde gerne Steuern hinterziehen. Hast du dafür Tipps?
    Hallo @Veo, da ich gerade meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviere und es eine sehr oft gefragte frage ist, werde ich Sie dir für nur 14,99€ beantworten.

    Nun zu meiner Frage, Ich habe vor kurzem eine Anzeige wegen Drohung mit einem Messer bekommen, was aber komplett gelogen ist, was kann ich dagegen machen?




  • Strothmann schrieb:

    Veo schrieb:

    Hi
    ich würde gerne Steuern hinterziehen. Hast du dafür Tipps?
    Hallo @Veo, da ich gerade meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviere und es eine sehr oft gefragte frage ist, werde ich Sie dir für nur 14,99€ beantworten.
    Nun zu meiner Frage, Ich habe vor kurzem eine Anzeige wegen Drohung mit einem Messer bekommen, was aber komplett gelogen ist, was kann ich dagegen machen?
    Wenn du es ernst meinst und er keine Beweise dafür hat, dann hat die Anzeige keine Grundlage.
    MfG Möchtegernanwaltboy

    I'M GRINDING GRINDING SAD BOYS THEY BE SHINING SHINING
  • Strothmann schrieb:

    sadboy schrieb:

    Wenn du es ernst meinst und er keine Beweise dafür hat, dann hat die Anzeige keine Grundlage.
    MfG Möchtegernanwaltboy
    Das ist mir schon bewusst, allerdings traue ich der Polizei bzw. dem Deutschen Rechtssystem nicht so ganz.
    Ja, aber wenns sie nichts gegen dich in der Hand haben, können sie nichts machen. Selbst wenn es durchkommen sollte, dann geh in Revision und feddisch.
    MfG Revisionsboy

    I'M GRINDING GRINDING SAD BOYS THEY BE SHINING SHINING
  • Hi,
    @sadboy :) Du wirst das Geld abgeben müssen.
    Außerdem habe ich auch nicht gesagt, dass man wenn man über 25.000€ hinterzieht einen gewissen Prozentsatz Strafe zahlen muss, wie beim Zigarettenschmuggel. (z.B. 10% von 30.000€, wenn du 30.000€ hinterzogen hast.)

    Weißt ja: Roter Ausgang am Flughafen = Ja gut ich bin ehrlich und habe zu viele Kippen mit genommen aus dem Urlaub und zahle auch drauf.
    Grüner Ausgang = Ja gut, ich tuh mal so als hätte ich nix zu verzollen, jedoch ist mir klar, dass wenn ich erwischt werde, draufzahlen muss + das doppelte noch mal als Strafe bezahlen muss.

    Steht alles hier: steuertipps.de/steuererklaerun…-das-wichtigste-in-kuerze

    @Veo Lös sie am besten auf. :) Briefkastenfirmen sind verboten, da es meistens ein unangemeldetes Gewerbe ist, was dazu diehnt, Leute ab zu zocken.
  • @sadboy Natürlich weiß ich das. :) Aber ich hab euer "Spiel" mit gespielt, wollte kein Spaßverderber sein...

    @Strothmann Ist das jetzt Ernst gemeint? Falls ja: Wenn keine Beweise vorliegen kommt da auch nix. ^^ Würde dir trotzdem empfehlen, dir einen Rechtsbeistand zu suchen und gegenüber der Polizei ohne Anwalt nichts sagen bzw. dich nicht dazu zu äußern. Das einzige was du brauchst ist ein gutes Alibi, dann bist du auch schon aus der Nummer raus. Aber wie schon erwähnt, ohne Beweise hat die Anzeige gar keine Chanche und das
    Ermittlungsverfahren gegen dich wird vermutlich eingestellt.

    Mfg Timo

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von FonteBlack ()

  • Ich habe mal eine Frage, ich hoffe du kannst die mir noch heute beantworten, morgen ginge es im Notfall auch noch.

    Der Steuerpflichtige S. hat nach Anmahnung durch das Finanzamt seine Gewerbesteuererklärung für das Kalenderjahr 2008 erst im September 2009 abgegeben. Das FA übersendet den Gewerbesteuermessbescheid für 2008 erst am 11.03.2013 der hebeberechtigten Gemeinde A. Der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde A. wird am 02.02.2015 erteilt und Herrn. S. am 05.02.2015 bekanntgegeben. Er wird darin aufgefordert, 5400 € Gewerbesteuerabschlusszahlung für das Kalenderjahr 2008 innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides an die Gemeindekasse in A. zu zahlen. Herr S. teilt der Gemeinde am 12.02.2015 schriftlich mit, dass die Gewerbesteuer für das Jahr 2008 nicht mehr hätte festgesetzt werden dürfen. Die Festsetzungsfrist sei bereits am 31.12.2013 abgelaufen. Wie ist die Rechtslage?


    Die Frage steht ja in der Aufgabe, kannst du mir das als Skizze bitte lösen? Vielen Dank.