Guten Tag werte Community,
wie viele von euch wissen, veröffentlichte der deutsche Satiriker Jan Böhmermann am 31.03.2016 in der "Neo-Magazin Royale"-Sendung ein Video mit dem Titel "Schmähkritik" als Reaktion auf die undemokratischen Zensurforderungen des türkischen Staatsoberhauptes Recep Tayyip Erdogan. Laut Presse zeigte er in diesem Gedicht die Grenzen der Satire auf und beleidigt den türkischen Diktator unter anderem.
Meine Meinung:
Die Gesamtbetrachtung ist entscheidend
Der bekannte Satiriker liest dort ein Gedicht vor, das den Politiker unter anderem als Ziegenficker bezeichnet. Losgelöst vom Kontext wäre der Tatbestand der Beleidigung mit Sicherheit mehrmals erfüllt worden. Das Gedicht selbst war jedoch eindeutig Teil einer Satire, die als Kunstform durch das Grundgesetz geschützt ist. Wer auf die Einleitung zum Gedicht achtet, erfährt, dass das Gedicht gerade als Negativbeispiel einer Satire dient und eben nicht einfach eine Aneinanderreihung beleidigender Aussagen darstellt. Sicherlich hat Böhmermann hier die Grenzen der Kunstfreiheit voll ausgeschöpft und stark provoziert. Die Provokation ist jedoch der Kern einer Satire. Eine Satire ist immer im Gesamtzusammenhang zu bewerten.
Böhmermann ging es nicht um die bloße Herabwürdigung Erdogans
Es dürfen nicht einzelne Teile herausgepickt und für sich genommen bewertet werden. Nur bei vordergründigen Eingriffen in den Kern der Menschenwürde, wäre von einer Rechtswidrigkeit auszugehen. Gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten, ist zudem diejenige vorzuziehen, welche die satirische Darstellung rechtlich ermöglichen würde. Eine klare Grenze ist erreicht, wenn es ausschließlich um Schmähung, Rufschädigung oder gar um die bloße Beleidigung einer Person geht. Kommt jedoch auch eine andere Möglichkeit der Deutung, wie beispielsweise eine politische oder gesellschaftliche Kernbotschaft in Betracht, überwiegt in der Regel diese.
Fazit
Der Aussagekern der Böhmermann Satire war aber nicht die Herabwürdigung von Erdogan, sondern eine ironische Überzeichnung seiner vorherigen Reaktion auf den satirischen Beitrag der NDR Sendung Extra 3. Insofern ist davorn auszugehen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
wie viele von euch wissen, veröffentlichte der deutsche Satiriker Jan Böhmermann am 31.03.2016 in der "Neo-Magazin Royale"-Sendung ein Video mit dem Titel "Schmähkritik" als Reaktion auf die undemokratischen Zensurforderungen des türkischen Staatsoberhauptes Recep Tayyip Erdogan. Laut Presse zeigte er in diesem Gedicht die Grenzen der Satire auf und beleidigt den türkischen Diktator unter anderem.
Meine Meinung:
Die Gesamtbetrachtung ist entscheidend
Der bekannte Satiriker liest dort ein Gedicht vor, das den Politiker unter anderem als Ziegenficker bezeichnet. Losgelöst vom Kontext wäre der Tatbestand der Beleidigung mit Sicherheit mehrmals erfüllt worden. Das Gedicht selbst war jedoch eindeutig Teil einer Satire, die als Kunstform durch das Grundgesetz geschützt ist. Wer auf die Einleitung zum Gedicht achtet, erfährt, dass das Gedicht gerade als Negativbeispiel einer Satire dient und eben nicht einfach eine Aneinanderreihung beleidigender Aussagen darstellt. Sicherlich hat Böhmermann hier die Grenzen der Kunstfreiheit voll ausgeschöpft und stark provoziert. Die Provokation ist jedoch der Kern einer Satire. Eine Satire ist immer im Gesamtzusammenhang zu bewerten.
Böhmermann ging es nicht um die bloße Herabwürdigung Erdogans
Es dürfen nicht einzelne Teile herausgepickt und für sich genommen bewertet werden. Nur bei vordergründigen Eingriffen in den Kern der Menschenwürde, wäre von einer Rechtswidrigkeit auszugehen. Gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten, ist zudem diejenige vorzuziehen, welche die satirische Darstellung rechtlich ermöglichen würde. Eine klare Grenze ist erreicht, wenn es ausschließlich um Schmähung, Rufschädigung oder gar um die bloße Beleidigung einer Person geht. Kommt jedoch auch eine andere Möglichkeit der Deutung, wie beispielsweise eine politische oder gesellschaftliche Kernbotschaft in Betracht, überwiegt in der Regel diese.
Fazit
Der Aussagekern der Böhmermann Satire war aber nicht die Herabwürdigung von Erdogan, sondern eine ironische Überzeichnung seiner vorherigen Reaktion auf den satirischen Beitrag der NDR Sendung Extra 3. Insofern ist davorn auszugehen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.