Beschwerde gegen FatDieter

  • Geklärt
  • Beschwerde gegen FatDieter

    Ingame-Name: Bonebreaker123

    Täter: FatDieter

    eventuelle Zeugen: ZTY (wenn er Ehrlich bleibt)

    Uhrzeit und Datum: 30.7.2019 22:00 bis 22:40 Uhr

    Beschreibung des Tathergangs und Beweise:

    Ich habe soeben mein Sultan Versteigert
    auf nachfrage des Reporters ZTY habe ich ihm die Tunes genannt (GPS,Kofferraum,Benzinersparniss,ReifenPumpe) diese beschrieb er in der Versteigerung als FFT Der andere Reporter FatDieter Hat die Auktion mit 50.000 Dollar gewonnen . Nachdem ich ihm das Fahrzeug Angeboten Habe wurde mir gesagt das das auto nicht FFT sondern nur HT ist . Da ICH allerdings nie behauptet habe das dieser FFT ist und zudem die Einzelnen Tunes noch im Chatt aufgelistet wurden Sehe ich dies Als Fehler des Reporters ZTY an des weiteren Lautet deren eigene Regel " Gebot ist Gebot" und diese wurde gerade gebrochen

    ich wollte das mit FatDieter Klären dann hat er einfach eine neue Auktion begonnen und mich nichtmehr beachtet (bis auf das er sagt ich Hätte es Als FFT angeboten , wovon ich aber nie was gesagt habe)

    Ich Möchte gerne die 50k für Das auto haben zumal ich ja auch 6k für die Versteigerung Zahlen musste ....


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  • Also kurz zur Sache:

    Es handelt sich hierbei um einen Fehler seitens des Auktionators, da er die falschen Tunes angegeben hat.

    Der Käufer (FatDieter) kaufte das Fahrzeug in der Annahme, dass es "Fast FullTuned" ist, was wiederum einen Irrtum entspricht. Geschäfte, welche auf einem Irrtum basieren sind rechtswidrig, weshalb es zu keinem bindenden Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kam.

    Die Forderung nach den 50.000$ im Tausch gegen den Wagen sind als nichtig. @Bonebreaker123

    Da der Fehler (wie schon oben im Sachverhalt beschrieben) hier beim Auktionator liegt, sind die Kosten für die Auktion zu erstatten @ZTY. Vielleicht kann man sich noch auf eine kleine Entschädigung zum Wohlwollen des Geschädigten einigen.

    @ZTY: Eine Sanktion sehe ich hier nicht vor. Fehler passieren nun einmal. Ich schlage vor, du bezahlst dem Kläger das Geld zurück. Zudem ist ein Gutschein zur Widergutmachung das geeignete Mittel um den Kläger zu besänftigen.

    Ich bitte um kurze Rückmeldung von beiden Seiten @ZTY und @Bonebreaker123, wenn die Sache geklärt ist.