Beschwerde gegen Tommyboy

  • Unberechtigt

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  • "Heutige Geburtsurkunden enthalten folgende Angaben (§ 59 PStG):
    1. den Namen des Standesamts,
    2. die laufende Nummer des Geburtseintrags zusammen mit dem Jahr der Geburt,
    3. alle Vornamen des Kindes,
    4. der Geburtsname des Kindes,
    5. das Geschlecht des Kindes,
    6. das Geburtsdatum des Kindes,
    7. den Geburtsort des Kindes,
    8. folgende Angaben der „rechtlichen Eltern“:
      • die Vornamen und die Familiennamen,
      • die Religion des Kindes und Elternteils, wenn die Eintragung im Register gewünscht war,"



    So, und jetzt würde ich gern von dir wissen was du jetzt so beleidigend daran findest? Lies dir bitte vorher durch welche Personen in einer Geburtsurkunde aufgelistet sind.
  • Da ich ja ein Zeuge bin, kann ich sagen, dass Humor bedingt der persönlichen Einstellung als lustig empfunden wird.
    Die Aussage von Tommyboy ist keineswegs Beleidigend, nur weil du in deine Geburtsurkunde schauen sollst. Diese Beschwerde ist nicht gerechtfertigt. Das ist meine Meinung.

  • "Zitat 1"

    Dri schrieb:

    Ja vielleicht nimmst du das als "Spaß" oder findest das es nicht so schlimm ist, ich finde es aber das es eine beleidigung ist und gegen mich negativ ausgedrückt ist jedoch versucht ihr jetzt das alles zu um streiten weil du keine Sanktion willst.

    Bezogen auf Zitat 1
    Ich habe keine Sanktionen zu erwarten.
    ___________________________________________________________________

    "Zitat 2"

    Dri schrieb:

    eventuelle Zeugen: ganzes forum

    Bezogen auf Zitat 2
    Ich bin nur ein Zeuge und sorge für die nötige Äußerung
    ___________________________________________________________________


    "Definition laut "Anwalt.org"

    • „Was gilt als Beleidigung?“ Diese Frage soll vorab geklärt werden. Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.
    Quelle: anwalt.org/beleidigung/

    "Definition und Beispiel laut "Strafrecht-Bundesweit"

    • Beleidigung – § 185 StGBDie Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Es muss sich dabei nicht um eine Äußerung oder Handlung handeln, die das Opfer selbst als ehrverletzend empfindet. Es kommt viel mehr darauf an, ob ein unbefangener verständiger Dritter sie als ehrverletzend versteht.

    • Was ist eine Beleidigung?Als Beleidigung gilt grundsätzlich die „Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile“. Dies muss nicht zwingend gegenüber dem Betroffenen geschehen, sondern kann auch gegenüber einem Dritten erfolgen. In jedem Fall muss der Gegner der Beleidigung eine feststellbare Person oder eine abgrenzbare Personengruppe sein, ansonsten ist die Äußerung zu allgemein und es fehlt an der konkreten Betroffenheit einer einzelne Person. Hier sind bekannte Fälle zu benennen wie die Gruppe „Soldaten“ oder „das Volk“, bei denen es an der konkreten Betroffenheit fehlt.Entscheidend ist ferner, dass es sich um Werturteile handelt, also die gesprochenen Worte oder Handlungen bzw. Gestiken geprägt sind von einer subjektiven Stellungnahme des Dafür- oder Dagegenhaltens. Der Aussagende bringt also seine Wertung des Sachverhalts zum Ausdruck.Dabei sind Beleidigungen nicht nur Schimpfwörter oder ablehnende Bewegungen wie der Mittelfinger oder das „einen Vogel“-Zeigen, sondern auch für sich genommen sachliche Worte können im Einzelfall ausreichend sein. „Du hast doch ein Vogel“ oder „Du Betrüger“ können mehrere Deutungsmöglichkeiten zulassen und sind ebenso zu interpretieren wie ungenaue Berufsbezeichnungen.

    Quelle: strafrecht-bundesweit.de/straf…-verzeichnis/beleidigung/

    ___________________________________________________________________

    Ich als Zeuge und "unbefangener Dritte" meine, dass Tommyboy die Ehre von Dri nicht verletzt hat und mehr das Ziel hat, Tommyboy sanktionieren zu lassen, weil wir ingame schon des öfteren Konflikte und Spannungen hatten.

  • als Anwalt von Dri möchte ich meinen Mandanten vertreten man kann klar darauf schließen das tommyboy ihn beleidigen wollte damit das er sein Vater wäre was ganz allgemein nicht möglich wäre und als provokation bzw beleidigung dient da wie du schön angeführt hast die namen der Eltern auf der Geburtsurkunde stehen wesshalb sich mein Mandant Dri auch zurecht angegriffen fühlt
    P.B. weil Forum vorhanden
  • Havanna schrieb:

    als Anwalt von Dri möchte ich meinen Mandanten vertreten man kann klar darauf schließen das tommyboy ihn beleidigen wollte damit das er sein Vater wäre was ganz allgemein nicht möglich wäre und als provokation bzw beleidigung dient da wie du schön angeführt hast die namen der Eltern auf der Geburtsurkunde stehen wesshalb sich mein Mandant Dri auch zurecht angegriffen fühlt
    P.B. weil Forum vorhanden
    Ich als Verteidiger Tommyboys sehe Ihre Aussagen als schwammig und unausfürhlich.
    Tommyboy verwies aus gutem Grund auf Dris Geburtsurkunde, weil dort steht wer Dri ist.
    Er meinte dies lediglich als Rückfrage an Dri da er ihn fragte wer Tommyboy sei.

  • Havanna schrieb:

    als Anwalt von Dri möchte ich meinen Mandanten vertreten man kann klar darauf schließen das tommyboy ihn beleidigen wollte damit das er sein Vater wäre was ganz allgemein nicht möglich wäre und als provokation bzw beleidigung dient da wie du schön angeführt hast die namen der Eltern auf der Geburtsurkunde stehen wesshalb sich mein Mandant Dri auch zurecht angegriffen fühlt
    P.B. weil Forum vorhanden
    Ehrenmann
    Danke dafür^^
  • Jannihollywood schrieb:

    Havanna schrieb:

    als Anwalt von Dri möchte ich meinen Mandanten vertreten man kann klar darauf schließen das tommyboy ihn beleidigen wollte damit das er sein Vater wäre was ganz allgemein nicht möglich wäre und als provokation bzw beleidigung dient da wie du schön angeführt hast die namen der Eltern auf der Geburtsurkunde stehen wesshalb sich mein Mandant Dri auch zurecht angegriffen fühlt
    P.B. weil Forum vorhanden
    Ich als Verteidiger Tommyboys sehe Ihre Aussagen als schwammig und unausfürhlich.Tommyboy verwies aus gutem Grund auf Dris Geburtsurkunde, weil dort steht wer Dri ist.
    Er meinte dies lediglich als Rückfrage an Dri da er ihn fragte wer Tommyboy sei.
    je mehr du versuchst es abzustreiten desto mehr reitest du ihn rein und man erkennt was er damit meinte
  • Spoiler anzeigen

    Havanna schrieb:


    Jannihollywood schrieb:


    Havanna schrieb:

    als Anwalt von Dri möchte ich meinen Mandanten vertreten man kann klar darauf schließen das tommyboy ihn beleidigen wollte damit das er sein Vater wäre was ganz allgemein nicht möglich wäre und als provokation bzw beleidigung dient da wie du schön angeführt hast die namen der Eltern auf der Geburtsurkunde stehen wesshalb sich mein Mandant Dri auch zurecht angegriffen fühlt
    P.B. weil Forum vorhanden
    Ich als Verteidiger Tommyboys sehe Ihre Aussagen als schwammig und unausfürhlich.Tommyboy verwies aus gutem Grund auf Dris Geburtsurkunde, weil dort steht wer Dri ist.Er meinte dies lediglich als Rückfrage an Dri da er ihn fragte wer Tommyboy sei.
    je mehr du versuchst es abzustreiten desto mehr reitest du ihn rein und man erkennt was er damit meinte

    Jetzt bin ich die Schweiz