Beschwerde gegeb Esta
- Unberechtigt
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Also Kollege ließ dir den Grund mal bitte genau durch wie willst du bitte auf der Straße laufen wenn du nicht als Fußgänger unterwegs bist ?
Der Grund is absolut berechtig, du solltest vielleicht mal ein Blick in die StVO Regeln wagen.
Grüße an die Forumpunkte
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Wantedregeln & StVO-Regeln vielleicht solltest du es dir mal durchlesen @cK- wie gesagt der punkt ist in der stvo nicht enthalten!
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Reckless schrieb:
Wantedregeln & StVO-Regeln vielleicht solltest du es dir mal durchlesen @cK- wie gesagt der punkt ist in der stvo nicht enthalten!
Hier der Beweis, dass Du auf der Straße gelaufen bist:
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Die Beschwerde befindet sich ab sofort
- In Bearbeitung -
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Reckless schrieb:
Ich bekam StVo Punkte als Fußgänger (Fußgänger sind nicht in der StVo enthalten
Die Straßenverkehrsordnungs Regelungen auf Vio-Reallife gelten auch für Fußgänger, da dies nicht explizit anders erwähnt ist.
Der StVO-Grund "Laufen auf der Straße" befindet sich zudem in unserem StVO-System und wird mit einem Punkt geahndet.
Unsere Regelungen findest du hier -> Wantedregeln & StVO-Regeln
Ebenso enthält die reale Straßenverkehrs Ordnung in Deutschland folgenden Inhalt:
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
Es sollte dir also bewusst sein, dass die vergebende Ordnungsniedrigkeit von dem Beamten korrekt vergeben wurde,
da auf der Brücke ein Gehweg auf der rechten und linken Straßenseite vorhanden ist.
Sollten keine Gehwege mehr vorhanden sein, wie am Ende der Brücke, so musst du hinter dem Seitenstreifen gehen.
Die Beschwerde ist somit
- Unberechtigt -
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