Hilfe Brief vom Gericht

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    • Hilfe Brief vom Gericht

      Hallo,

      undzwar habe ich schon seit paar Monaten nh Anzeige am laufen hab auch vor kurzem meine Aussage gemacht ich war drunk und die andere Person war drunk so habe der Person wohl laut ihrer Aussage auf die Fresse gehauen was aber nicht stimmt so bin bekam ich heute einen Brief darin steht

      Das Ermittlungsverfahren gegen sie ist unter verweisung der antragsterllering auf den ptivatklage weg eingestellt worden

      was kommt nun noch auf mich zu? hat da jemand scjon Erfahrung gemacht oder hat Ahnung davon?

      Mit freundlichen Grüßen Kasumi :thumbup:


    • Nach meiner persönliche Erfahrung (nicht von mir, aber von Kollegen) werden solche Verfahren i.d.R. eingestellt. Du hast dem Typen paar geballert, dafür wirst du nicht verurteilt. Es steht wie oben beschrieben Aussage gegen Aussage, dazu beide alkoholisiert. Wenn der andere Dude jetzt nicht bleibende Schäden hat wird da nichts passieren.

      Der Satz oben könnte bedeuten, dass die andere Seite den Privatklageweg geht (es wurde eingestellt unter Verweisung auf dieses andere Verfahren). Bedeutet der Typ, dem du eine geballert hast, klagt jetzt selber gegen dich. Vorher hat die Polizei/Staatsanwaltschaft einfach alle angezeigt die beteiligt waren (ist soweit ich weiß normal). Ich könnte mir aber auch vorstellen dass beide Seiten darauf hingewiesen worden dass das Verfahren eingestellt ist, wenn es weiter gehen soll muss einer Privat klagen. Man bräuchte den gesamten Text um das herauslesen zu können. Zweite Variante halte ich für wahrscheinlicher, also dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat und und euch beide nun hinweist, bei Interesse selber zu klagen.

      Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast musst du bei den eventuellen zukünftigen Gerichtsverhandlungen selbst einen Anwalt beauftragen (teuer). Soweit ich weiß kannst du dich in der ersten Instanz selbst verteidigen (-> kein Anwalt).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EspressoGhetto ()

    • da die meisten hier nicht lesen können:

      Heißt das der Kerl den du gehauen hast die private Klage zurückgenommen hat.

      Allerdings sollte die Klage der Staatsanwaltschaft noch bestehen. Wird aber wahrscheinlich fallen gelassen

      Das Ermittlungsverfahren gegen sie ist unter verweisung(im Auftrag des/der klägers) der antragsterllering auf den ptivatklage(privatklage) weg eingestellt worden(eingestellt)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von more ()

    • bro mach dir ned ins hemd
      wart einfach ab, wenns brenzlig wird >anwalt

      hatte schon 2 bewährungsstrafen gleichzeitig + sozialstunden die ich ned gemacht hatte

      Staatsanwaltschaft daraufhin Antrag gestellt soll in Bau, 1 email an Anwältin und bam ich sitze heute noch hier

      wegen bissi aufs Maul haue passiert da null, glaub ma, alles jute dir





      <04:30:49> "N4n053c0nd": GUTE NACHT MEIN LIEBLINGSFRANZOSE

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von crd ()