Ankündigung Fraktions- und Gangregeln

    • Regelwerk

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    • [Vio]Forces schrieb:

      4.1 Allgemein
      • 4.1.1 Bei folgenden Aktionen besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis, wenn die Gang / Fraktion eindeutig an der Aktion beteiligt ist: Terroranschläge, Geiselnahme, Bank-/Casinoraub, Waffenkonvoi, Waffentruck, Waffenlieferung, Shoprob
        • 4.1.1.1 Zusätzlich besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis bei folgenden Aktionen, wenn 3 Sperrzonen Binds erfolgt sind: Asservatentruck, Gefangenentransport
      • 4.1.2 Bei den in 4.1.1 genannten Aktionen besteht für Gangs und Fraktionen ebenfalls sofortige Schusserlaubnis, wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an der Aktion beteiligt ist
      • 4.1.3 Zusätzlich zu 4.1.2 haben Gangs / Fraktionen sofortige Schusserlaubnis, wenn wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an folgenden Aktionen beteiligt ist: Asservatentruck, Gefangenentransport, Razzien, Carrob, Knastausbruch
      • 4.1.4 Gangs / Fraktionen dürfen, unabhängig vom Kriegsstatus, sich bei folgenden Aktionen bekriegen: Schutzgeldmissionen, Gangmissionen, Gasflaschenmission, Gangtag Sprühen
      • 4.1.5 Gangs / Fraktionen dürfen sich auch im Kriegsstatus, nicht während folgenden Aktionen bekriegen: Geiselnahme, Shoprob, Bank-/Casinoraub
      • 4.1.6 Gangs / Fraktionen dürfen sich im Kriegsstatus, während folgenden Aktionen bekriegen: Waffentruck, Gangwaffenlieferung, Carrob
      • 4.1.7 Ein bekriegen im Sinne der Regeln 4.1.4 - 4.1.6 umfasst nur die gestartete Aktion, nicht den Aufenthalt am Startpunkt oder die Zeit davor.
      • 4.1.8 In allen anderen Fällen gelten die normalen Wanted- & Schusserlaubnisregelungen


      4.1 Hinzugefügt


      [Vio]Forces schrieb:

      4.12 Bankrob & Casinorob
      • 4.12.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank oder im Casino zu töten.


      4.12 Verschoben

      [Vio]Forces schrieb:


      • 4.12.2 Sobald eine Fraktion / Gang die Tür geöffnet hat, gilt dieser als gestartet.
      • 1.3.1 Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse / Gangkasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion / Gang da!


      4.1.2, 1.3.1 Geändert

      [Vio]Forces schrieb:


      • 1.3.3 Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär selbst im Forum mit dem eigenen Forenaccount beworben haben.
      • 2.2.5 Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied/Fraktionsmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.
      • 3.2.4 Entgegen 3.2.3 haben Beamte sofortige Schusserlaubnis auf den Fahrer und Beifahrer des Waffen- beziehungsweise Matstrucks sowie auf das Fahrzeug selbst.
      • 4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.7.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Gefangenentransport keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.8.3 Auf den Waffenkonvoi, dessen eindeutigen Teilnehmern und deren Begleitfahrzeuge herrscht sofortige Schusserlaubnis.


      1.3.3, 2.2.5, 3.2.4, 4.1.2, 4.5.3, 4.7.3, 4.8.3 Entfernt

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    • [Vio]Forces schrieb:

      2.2.5 Das Stürmen ( /ram ) eines Gangbase-Interiors auf Verdacht ist nicht erlaubt. Der Gangbase-Interior gilt als sicheres Gebiet und darf von Staatsfraktionen nur im Rahmen einer Razzia oder während einer bestehenden Situation mit entsprechender Flucht betreten werden.
      2.2.5 Hinzugefügt.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.3.2 Nach dem ersten Schuss des Gesuchten darf bis zu einer erneuten Verfolgung (zu Fuß oder anderweitig) der Schütze nicht mehr getazert werden. Als Verfolgung ist mindestens eine zehnsekündige Feuerpause des Gesuchten mit Bewegung zu werten. Dies inkludiert Wurf- oder Explosivwaffen.
      3.3.2 Ergänzt.
    • [Vio]Forces schrieb:

      4.6.1 Das Gebiet (blau & blinkende Markierung auf der Map) ist während einer laufenden Razzia eine Sperrzone. Staatsfraktionisten dürfen das Feuer auf alle böse Fraktionisten eröffnen, die das Gebiet betreten. Böse Fraktionisten dürfen ebenfalls sofortig auf alle Staatsfraktionisten schießen, die sich im Gebiet befinden.

      4.6.2 Außerhalb des markierten Gebietes dürfen bösen Fraktionisten das Feuer auf alle Staatsfraktionisten eröffnen, die eindeutig an der Aktion teilnehmen (z.B. Staatsfraktionisten mit dem Drogenmarker und deren Begleiter).
      4.6.1, 4.6.2 Entfernt.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.1.1 Bei folgenden Aktionen besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis, wenn die Gang / Fraktion eindeutig an der Aktion beteiligt ist: Terroranschläge, Geiselnahme, Bank-/Casinoraub, Waffenkonvoi, Waffentruck, Razzia, Waffenlieferung, Shoprob
      4.1.1 Ergänzt.
    • Neu

      [Vio]Forces schrieb:

      3.5.3 Spezialfahrzeuge der Army (Hydra, Hunter, Rhino, Kampfdrohne) und die Javelin dürfen nur bei RPG-Beschuss, Nutzung von Autobomben, Selbstmordbomben, C4, Hunter, Katjuscha, Granaten oder Rucksackbomben sowie Razzia, Konvois und Übungen genutzt werden. Die Kampfdrohne darf außerdem bei Geiselnahmen verwendet werden.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.6.3 Entgegen 3.6.1 dürfen auch mehrere Razzien durchgeführt werden, wenn die Leader der an der Razzia beteiligten Staatsfraktionen sowie der jeweiligen bösen Fraktion ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.5.4 Der Asservatentruck ist nicht als Konvoi zu werten, weshalb nur im Falle von RPG-Beschuss die Spezialfahrzeuge der Army ausrücken dürfen.
      3.5.3, 3.6.3, 4.5.4 Entfernt.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.5 Spezialwaffen


      3.5.1 Die Nutzung von Gasgranaten in Interieurs ist verboten. Dies gilt für die Bank, öffentliche Gebäude und private Innenräumen.

      3.5.2 Das Werfen von Gasgranaten in oder unmittelbar vor einen Marker ist nicht erlaubt. Es darf demnach nicht möglich sein, im Marker direkt die Folgen einer Gasgranate zu spüren (husten).

      3.5.3 Spezialfahrzeuge der Army (Hydra, Hunter, Rhino, Kampfdrohne) und die Javelin dürfen nur bei RPG-Beschuss, Nutzung von Autobomben, Selbstmordbomben, C4, Hunter, Katjuscha, Granaten oder Rucksackbomben sowie Razzia, Konvois und Übungen genutzt werden. Die Kampfdrohne darf außerdem bei Geiselnahmen verwendet werden.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.5 Waffen- und Spezialfahrzeugregeln


      3.5.1 Staatsfraktionisten dürfen nur die für ihren Duty-Modus zur Verfügung gestellte Waffen nutzen

      3.5.2 Staatsfraktionisten dürfen folgende Waffen und Spezialfahrzeuge nur unter Berücksichtigung besonderer Regeln nutzen:


      Scharfschützengewehr


      Dürfen nicht während Gangwaffenlieferungen benutzt werden

      Gasgranaten


      Dürfen nicht in Interieurs benutzt werden

      Dürfen nicht während Gangwaffenlieferungen benutzt werden

      Dürfen nicht so geworfen werden, dass jemand durch die Benutzung eines Markers direkt betroffen ist (Husten)

      Dürfen nicht in regulären Wantedjagden genutzt werden, außer:
      ... Bei einer Personenrazzia
      ... Bei Spezialeinsätzen
      ... Bei Übungen / Massen-VKK
      ... Bei Einsatz von Wurf- & Explosionswaffen
      ... Bei 6-Wantler
      ... Bei mind. 2 Terroristen, mit jeweils mind. 4 Wanteds, welche sich am selben Ort befinden
      ... Bei mind. 5 Mitgliedern der selben Gang (inkl. Terroristen), wenn mind. eine Person 4 Wanteds hat und sich diese am selben Ort befinden oder gemeinsam fortbewegen (z.B. Fest-X-Fahrzeuge)

      Javelin, Granate, Dynamit & Spezialfahrzeuge


      Dürfen nur benutzt werden..
      ... während eines Special Carrob (Verteidigungsminister), Waffenkonvoi oder Terroranschlag
      ... während Übungen, Razzias und Konvois
      ... wenn Wurf- oder Explosionswaffen genutzt werden (inkl. Selbstmordbomben, C4, Autobomben, Dirty Bombs)
      ... wenn feindliche Spezialfahrzeuge genutzt werden (Hunter, Katjuscha)

      Dürfen nicht gegen die Aktionsfahrzeuge Waffentruck / Waffenkonvoi / Asservatentruck oder Special Carrob benutzt werden.

      Dürfen nicht bei Gefangenentransporte oder Razzias benutzt werden.

      3.5.3 Zu den Spezialfahrzeugen zählen: Hunter, Hydra, Panzer, Kampfdrohne

      3.5.4 Die Kampfdrohne darf zusätzlich bei Geiselnahmen genutzt werden
      3.5 Geändert.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.2.3 Der Special Carrob (Verteidigungsminister) darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.
      4.2.3 Hinzugefügt.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.4.1 Es ist erlaubt, Waffentrucks anderer Fraktionen / Gangs zu "klauen" und die Lieferung bei sich abzuladen. Regel 4.1.6 bleibt unangestatet.
      4.4.1 Geändert.