Ankündigung Fraktions- und Gangregeln

    • Regelwerk

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    • Fraktions- und Gangregeln

      Vio - Fraktions- und Gangregeln


      Allgemein

      Die Fraktionen sind das Herz von Vio und direkt für das Ingameerlebnis aller Spieler auf dem Server verantwortlich. Es ist die Aufgabe aller, den Server frei von sinnlosem Deathmatch* zu halten und den allgemeinen Spielspaß zu erhalten. Eine egoistische Spielweise kann von den Mitgliedern des Adminteams bestraft werden.

      Verstoßen einzelne User oder gar ganze Fraktionen gegen die hier aufgeführten Regeln, so ist das Adminteam berechtigt, über die User, die Leader und gegen die ganze Fraktion Sanktionen zu verhängen.


      Nicht alle Regeln sind auch reallifegemäß sind jedoch zum Erhalt des Spielspaßes notwendig!



      1. Allgemeine Regeln

      1.1 Bewerbungen
      • 1.1.1 Beim Fraktionswechsel muss eine vom System festgelegte Zeit als Zivilist verbracht werden. Eine Ausnahme bildet der Wechsel von der Police-Academy zu einer beliebigen Fraktion. Das Adminteam kann darüber hinaus für den Invite in einzelne Fraktionen eine vorübergehende Ausnahme beschließen.
      • 1.1.2 Eine Fraktion hat keine Berechtigung, für die Aufnahme eines Bewerbers in die Fraktion eine Gegenleistung zu fordern. (Geld, Autos usw.)
      • 1.1.3 Beim Verteilen eines Bewerbungsverbots darf dieses nicht öffentlich begründet oder kommentiert werden.
      WARNUNG: Jeglicher Verstoß gegen diese Regel wird mit einem Warn für den Bewerber geahndet, unabhängig davon, wie viele Warns die entsprechende Person bereits hat.
      Der Leader hat sich zu vergewissern, dass der Bewerber alles erfüllt, wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, ist mit einer Strafe für den zuständigen Leader zu rechnen.



      1.2 Forum
      • 1.2.1 Jede Fraktion (Ausnahme: Terroristen) ist verpflichtet, eine aktuelle Memberliste im allgemeinen Forum zu führen.
      • 1.2.2 Beschwerden: Bei Verstößen gegen Serverregeln müssen Beschwerden gegen Fraktionsmitglieder bei "Beschwerden gegen User" gepostet und dort bearbeitet werden. Nur bei Verstößen gegen interne Fraktionsregeln ist eine Beschwerde gegen das Mitglied im Forenbereich der Fraktion zu verfassen.
      1.3 Leaderschaft
      • 1.3.1 Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse / Gangkasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion / Gang da!
      • 1.3.2 Es ist der Leaderschaft nicht gestattet, ohne triftigen Grund von ihren Fraktionsmitgliedern Geld oder andere Wertgegenstände zu fordern.
      • 1.3.3 Entfällt
      • 1.3.4 Spieler dürfen weder zum Spaß invitet, noch uninvitet werden.
      • 1.3.5 Es ist verboten Rankups als Mittel zum Zweck zu missbrauchen, d.h. es ist verboten jemanden kurz zu befördern, um irgendetwas zu demonstrieren oder demjenigen etwas zu ermöglichen, das er sonst nicht könnte.
      • 1.3.6 Ein Leader (Rang 5) muss mindestens 15 Stunden in den letzten 30 Tagen gespielt haben.
      • 1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion innerhalb von 90 Tagen wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Dafür darf der Spieler zwischendurch nicht in einer anderen Fraktion gewesen sein oder nur die Police-Academy gemacht haben. Weiterhin darf der Spieler nicht permanent gebannt gewesen sein. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.


      2. Regeln für Böse Fraktionen / Gangs



      2.1 Verhalten gegenüber Zivilisten
      • 2.1.1 Ein Spieler darf nur dann auf die Blacklist gesetzt werden, wenn ein im Forum verwertbarer Beweis (zum Beispiel ein Screenshot oder ein Video) für den jeweiligen Blacklist-Grund existiert. Die Beteiligung eines Gangmitglieds an einer Gangmission rechtfertigt nicht das Setzen auf die Blacklist.
      • 2.1.2 Befindet sich das Ziel einer Blacklistjagt in einem Fahrzeug, so muss vor der Waffennutzung zum Schutz des Fahrzeuges drei Mal mit einem Abstand von drei Sekunden gebindet werden. Eine Ausnahme bildet die Verwendung der Sniper – solange das Fahrzeug dadurch nicht zerstört wird.
      • 2.1.3 Es ist nicht erlaubt bei einem Überfall die "Opfer" zu töten nur weil diese nichts geben können.
      • 2.1.4 Mitglieder einer Gang, die den jeweiligen Gangskin tragen, dürfen das Grundstück ihres Hauptquartiers gegen Eindringlinge verteidigen, sofern diese das Grundstück nach mindestens 5 Aufforderungen zum Verlassen des Geländes, welche jeweils einen Abstand von mindestens 5 Sekunden haben und von gangskintragenden Mitgliedern der jeweiligen Gang vermittelt werden müssen, nicht verlassen oder unmittelbar danach zurückkehren.
      • 2.1.5 Die /tie Funktion darf von Gangs / Bösen Fraktionen nur für Geiselnahmen, Überfälle und Terroranschläge genutzt werden.
      2.2 Krieg
      • 2.2.1 Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen / Gangs erlaubt, auf Mitglieder verfeindeter böser Fraktionen / Gangs zu schießen, wenn diese mit Fraktions- /Gangskin in ihren Privatfahrzeugen sitzen.
      • 2.2.2 Böse Fraktionen / Gangs, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. In den Basen der bösen Fraktionen und auf dem unmittelbar Grundstück der Gang ist jedoch eine Bekämpfung nur aufgrund des Kriegszustands nicht erlaubt.
      • 2.2.3 Bei einer Basestürmung muss ein Mitglied der verteidigenden Fraktion zuvor per Telefonanruf oder TS informiert werden. Nur im TS muss die Ankündigung durch das Schließen des Chats innerhalb von 10 Minuten nach Erhalt der Ankündigung oder per Chatantwort bestätigt werden. Böse Fraktionen dürfen nur einmal am Tag die gleiche Fraktion stürmen, außer die Leaderschaften beider Fraktionen sind damit einverstanden. Eine Basestürmung gilt als beendet, wenn alle in der Base anwesenden Verteidiger gestorben sind, spätestens jedoch 15 Minuten nach Beginn der Stürmung.
      • 2.2.4 Die Base einer anderen bösen Fraktion darf entgegen 2.2.2 und 2.2.3 betreten werden, wenn eine außerhalb der Base begonnene oder fortgesetzte Kampfhandlung weitergeführt wird oder aus der jeweiligen Base geschossen wird. Dies zählt nicht als Basestürmung im Sinne der Regel 2.2.3. Es dürfen folglich nur die Spieler in der Base verfolgt und beschossen werden, die die Stürmung verursacht bzw. z. B. durch Beihilfe dazu beigetragen haben oder als Folge der Stürmung bzw. während der Stürmung Gewalt gegen die Eindringlinge angewendet haben.
      • 2.2.5 Das Stürmen ( /ram ) eines Gangbase-Interiors auf Verdacht ist nicht erlaubt. Der Gangbase-Interior gilt als sicheres Gebiet und darf von Staatsfraktionen nur im Rahmen einer Razzia oder während einer bestehenden Situation mit entsprechender Flucht betreten werden.

      2.3 Bündnisse
      • 2.3.1 Eine böse Fraktionen darf sich nur mit maximal einer weiteren bösen Fraktion (mit der sie sich im Status “Frieden” befindet) in einer Situation gegen eine andere böse Fraktion, Gang oder Beamte verbünden.
      • 2.3.2 Am ersten Samstag oder Sonntag eines jeden Monats kann ein Aktionstag der bösen Fraktionen stattfinden. Um diesen durchführen zu dürfen, muss spätestens am Vortag ein Beitrag im Forenbereich "Allgemein" mindestens einer bösen Fraktion unter Nennung des Datums, eines Aktionsleiters und der teilnehmenden bösen Fraktionen veröffentlicht werden. Ebenso muss auch das Adminteam mittels Ticketsystem spätestens am Vortag informiert werden. Am Aktionstag dürfen sich die teilnehmenden bösen Fraktionen von 18 bis 23 Uhr gegen Staatsfraktionen bei den Aktionen Wantedjagd, Bankraub, Casinoraub, Waffentruck, Waffenkonvoi, Carrob, Geiselnahme, Dammsprengung und Stürmung von Staatsfraktionsbasen sowie bei von Mitgliedern der Terroristen durchgeführten Aktionen verbünden.
      • 2.3.3 Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen / Gangs zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen oder Gangs bereits involviert sind.
      • 2.3.4 Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie den jeweiligen Gangskin tragen.


      Spezialregeln für Terroristen:

      Die folgenden Regeln stehen über den internen Regeln der Terroristen und können nicht durch selbige beeinflusst werden. Sollten Terroristen Verstöße gegen Serverregeln begehen, erfolgt eine Bestrafung durch die Projektleitung.
      1. Terroristen dürfen mit Erlaubnis des Terroristen-Leaders (für sinnvolle Zwecke, z.B. Events) DM in den durch Serverregel 2 und Serverregel 9 definierten Zonen machen. (Einfaches Snipen von Leuten in diesen Zonen ist trotzdem streng untersagt.)
      2. Der Hunter der Terroristen darf nur mit Erlaubnis eines Leaders zu einem sinnvollen Zweck (Event) den Luftraum über einer Stadt (San Fierro, Las Venturas, Los Santos) ansteuern.
      3. Terroristen dürfen nur mit Erlaubnis des Terroristen-Leaders ein Event stören, wenn dies einen nachvollziehbaren Sinn hat.


      3. Regeln für Staatsfraktionisten


      3.1 Allgemein
      • 3.1.1 Das Verkaufen von Fraktionswaffen und die Einlagerung selbiger ist für Staatsfraktionen strengstens verboten und wird hart bestraft!
      • 3.1.2 Sollten alle Beamte am Einsatzort tot sein, ist die Vergabe von Wanteds untersagt, d.h. kein "letzter Funkspruch"!
      • 3.1.3 Es ist nicht gestattet, Waffengewalt auf eine Person auszuüben, welche durch den Wasserwerfer (S.W.A.T.) zu Boden gedrückt wird.


      3.2 Binds
      • 3.2.1 Der bindende User ist verantwortlich dafür, dass die Textnachricht auch vom Ziel gesehen wird.
      • 3.2.2 Zwischen zwei von Usern abgegebenen Binds müssen jeweils mindestens drei Sekunden vergangen sein.
      • 3.2.3 Beamte müssen drei Mal binden, bevor sie das Feuer auf Gesuchte eröffnen.
      • 3.2.4 Entfällt
      • 3.2.5 Ein Gesuchter muss sich beim Erhalten eines Binds vergewissern, dass er gemeint ist.

      3.3 Tazer
      • 3.3.1 Der Tazer ist ein Werkzeug der Wantedjagt. Darf also nur nach erfolgtem Binden benutzt werden.
      • 3.3.2 Nach dem ersten Schuss des Gesuchten darf bis zu einer erneuten Verfolgung (zu Fuß oder anderweitig) der Schütze nicht mehr getazert werden. Als Verfolgung ist mindestens eine zehnsekündige Feuerpause des Gesuchten mit Bewegung zu werten. Dies inkludiert Wurf- oder Explosivwaffen.
      • 3.3.3 Es ist verboten, den Schützen beim Nachladen zu tazern.
      • 3.3.4 Der Tazer darf frühstens 3 Sekunden nach dem ersten Bind eingesetzt werden.

      3.4 Grabben
      • Es darf in folgenden Situationen gegrabbt werden:
        1. Nach dem 2. Tazern
        2. Wenn der User afk ist
        3. Wenn der User weniger als 3h hat

      3.5 Waffen- und Spezialfahrzeugregeln
      • 3.5.1 Staatsfraktionisten dürfen nur die für ihren Duty-Modus zur Verfügung gestellte Waffen nutzen
      • 3.5.2 Staatsfraktionisten dürfen folgende Waffen und Spezialfahrzeuge nur unter Berücksichtigung besonderer Regeln nutzen:
        • Scharfschützengewehr
          • Dürfen nicht während Gangwaffenlieferungen benutzt werden
        • Gasgranaten
          • Dürfen nicht in Interieurs benutzt werden
          • Dürfen nicht während Gangwaffenlieferungen benutzt werden
          • Dürfen nicht so geworfen werden, dass jemand durch die Benutzung eines Markers direkt betroffen ist (Husten)
          • Dürfen nicht in regulären Wantedjagden genutzt werden, außer:
            ... Bei einer Personenrazzia
            ... Bei Spezialeinsätzen
            ... Bei Übungen / Massen-VKK
            ... Bei Einsatz von Wurf- & Explosionswaffen
            ... Bei 6-Wantler
            ... Bei mind. 2 Terroristen, mit jeweils mind. 4 Wanteds, welche sich am selben Ort befinden
            ... Bei mind. 5 Mitgliedern der selben Gang (inkl. Terroristen), wenn mind. eine Person 4 Wanteds hat und sich diese am selben Ort befinden oder gemeinsam fortbewegen (z.B. Fest-X-Fahrzeuge)
        • Javelin, Granate, Dynamit & Spezialfahrzeuge
          • Dürfen nur benutzt werden..
            ... während eines Special Carrob (Verteidigungsminister), Waffenkonvoi oder Terroranschlag
            ... während Übungen, Razzias und Konvois
            ... wenn Wurf- oder Explosionswaffen genutzt werden (inkl. Selbstmordbomben, C4, Autobomben, Dirty Bombs)
            ... wenn feindliche Spezialfahrzeuge genutzt werden (Hunter, Katjuscha)
          • Dürfen nicht gegen die Aktionsfahrzeuge Waffentruck / Waffenkonvoi / Asservatentruck oder Special Carrob benutzt werden.
          • Dürfen nicht bei Gefangenentransporte oder Razzias benutzt werden.
      • 3.5.3 Zu den Spezialfahrzeugen zählen: Hunter, Hydra, Panzer, Kampfdrohne
      • 3.5.4 Die Kampfdrohne darf zusätzlich bei Geiselnahmen genutzt werden



      3.6 Razzien und Basestürmungen


      • 3.6.1 Bei jeder bösen Fraktion darf nur ein Mal am Tag eine Razzia durchgeführt werden, wenn sich mindestens ein Spieler mit 6 Wanteds respektive mindestens zwei Spieler mit 5 Wanteds zu Beginn der Razzia in der jeweiligen Base aufhalten. Alle Spieler, die sich während der Razzia in der Base befinden, dürfen nach illegalen Gegenständen durchsucht, alle Gesuchten verfolgt und festgenommen werden.
      • 3.6.2 Darüber hinaus darf die Base einer Fraktion entgegen 3.6.1 beliebig oft gestürmt werden, wenn eine außerhalb der Base begonnene oder fortgesetzte Verfolgung weitergeführt wird, ein Waffentruck in die jeweilige Base fährt oder aus der jeweiligen Base geschossen wird. Eine solche Basestürmung zählt nicht als Razzia. Es dürfen folglich nur die Spieler in der Base verfolgt und festgenommen werden, die die Basestürmung verursacht re­s­pek­ti­ve z. B. durch Beihilfe dazu beigetragen haben oder als Folge der Basestürmung respektive während der Basestürmung eine Tat begangen haben.
      3.7 SWAT Regeln
      • 3.7.1 Unter folgenden Bedingungen darf man den SWAT-Modus nutzen:
        • bei Spezialeinsätzen (Asservatentruck, Ladenüberfall, Carrob, Waffentruck, Bankraub, Casinoraub, Geiselnahme, Razzia, Basestürmung, Gefangenentransport, Knastausbruch, Terroranschlag, Waffenkonvoi)
        • bei Personenrazzien
        • bei Übungen & Massen-VKK
        • beim Einsatz von Wurf- oder Explosivwaffen
        • bei einem 6-Wantler, dessen Position bekannt ist
        • bei zwei Terroristen mit jeweils mind. 4 Wanteds, welche sich am gleichen Ort befinden und deren Position bekannt ist
        • bei mind. 5 Mitgliedern derselben Fraktion/Gang (Positionen der Mitglieder ist bekannt), von denen eine Person mind. 4 Wanteds hat und diese sich alle am gleichen Ort aufhalten oder offensichtlich gemeinsam fortbewegen (z.B. Fest-X-Fahrzeug)

      • 3.7.2 Nach Beendigung einer Situation hat man sofort wieder den normalen Duty-Modus zu nutzen. Dazu hat man den direkten und schnellsten Weg zum nächsten Duty-Marker zu nehmen. Der SWAT-Modus wird für keine anderen Situationen als die oben aufgeführten genutzt und auch nur innerhalb dieser eingesetzt. Sollte einem Staatsfraktionisten außerhalb der Situation, z.B. auf dem Weg zur Fraktionsbase, ein Wantler begegnen, der nicht auf die oben aufgeführten Bedingungen zutrifft, hat man den Wantler zu ignorieren.
      4. Spezialeinsätze4.1 Allgemein
      • 4.1.1 Bei folgenden Aktionen besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis, wenn die Gang / Fraktion eindeutig an der Aktion beteiligt ist: Terroranschläge, Geiselnahme, Bank-/Casinoraub, Waffenkonvoi, Waffentruck, Razzia, Waffenlieferung, Shoprob
        • 4.1.1.1 Zusätzlich besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis bei folgenden Aktionen, wenn 3 Sperrzonen Binds erfolgt sind: Asservatentruck, Gefangenentransport
      • 4.1.2 Bei den in 4.1.1 genannten Aktionen besteht für Gangs und Fraktionen ebenfalls sofortige Schusserlaubnis, wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an der Aktion beteiligt ist
      • 4.1.3 Zusätzlich zu 4.1.2 haben Gangs / Fraktionen sofortige Schusserlaubnis, wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an folgenden Aktionen beteiligt ist: Asservatentruck, Gefangenentransport, Razzien, Carrob, Knastausbruch
      • 4.1.4 Gangs / Fraktionen dürfen, unabhängig vom Kriegsstatus, sich bei folgenden Aktionen bekriegen: Schutzgeldmissionen, Gangmissionen, Gasflaschenmission, Gangtag Sprühen
      • 4.1.5 Gangs / Fraktionen dürfen sich auch im Kriegsstatus, nicht während folgenden Aktionen bekriegen: Geiselnahme, Shoprob, Bank-/Casinoraub
      • 4.1.6 Gangs / Fraktionen dürfen sich im Kriegsstatus, während folgenden Aktionen bekriegen: Waffentruck, Gangwaffenlieferung, Carrob
      • 4.1.7 Ein bekriegen im Sinne der Regeln 4.1.4 - 4.1.6 umfasst nur die gestartete Aktion, nicht den Aufenthalt am Startpunkt oder die Zeit davor.
      • 4.1.8 In allen anderen Fällen gelten die normalen Wanted- & Schusserlaubnisregelungen
      4.2 Carrob
      • 4.2.1 Beim Carrob dürfen keine Nagelbänder genutzt werden.
      • 4.2.2 Es darf nicht direkt vor dem Tor oder sogar in der Garage abgesperrt werden.
      • 4.2.3 Der Special Carrob (Verteidigungsminister) darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.
      4.3 Geiselnahmen
      • 4.3.1 Geiselnahmen müssen generell stürmbar sein!
      • 4.3.2 Sämtliche Aktionen über /me sind ungültig. (Ausnahme bildet die Abnahme der Kommunikationsmittel.)
      • 4.3.3 Geiselnahmen dürfen nicht in einem Interior stattfinden.
      • 4.3.4 Eine Fraktion darf nur alle 3 Tage eine Geiselnahme durchführen.
      • 4.3.5 Es darf ausschließlich Bargeld erpresst werden.
      • 4.3.6 Es dürfen maximal 3 Geiseln gleichzeitig gefangen gehalten werden.
      • 4.3.7 Rucksack-Bomben an einer Geisel sind verboten!
      • 4.3.8 Beamte im Dienst sowie Mitglieder der eigenen Fraktion dürfen nicht als Geiseln genommen werden.
      • 4.3.9 Der Kontaktmann und die Geiseln dürfen nach Übergabe des Geldes nicht mehr getötet werden.
      • 4.3.10 Sollte der Kontaktmann versuchen zu fliehen, darf dieser entgegen Regel 4.3.9 getötet werden.
      • 4.3.11 Der Kontaktmann darf, durch seine Funktion erlangtes Wissen, nicht einsetzen, um Wanteds zu verteilen.
      • 4.3.12 Andere verfeindete, kriminelle Fraktionen dürfen sich nicht einmischen.
      4.4 Waffentruck
      • 4.4.1 Es ist erlaubt, Waffentrucks anderer Fraktionen / Gangs zu "klauen" und die Lieferung bei sich abzuladen. Regel 4.1.6 bleibt unangestatet.
      • 4.4.2 Der Waffentruck darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.
      • 4.4.3 Auf dem Waffentruck darf gesurft werden.
      4.5 Asservatentruck
      • 4.5.1 Es ist als böse Fraktion / Gangs erlaubt, Asservatentrucks zu klauen bzw. zu zerstören, um an die illegalen Gegenstände zu kommen.
      • 4.5.2 Der Asservatentruck darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.
      4.6 Razzien
      • 4.6.1 Entfällt.
      • 4.6.2 Entfällt.
      • 4.6.3 Die Nutzung des Tazers ist im gesamten Gebiet untersagt.
      • 4.6.4 Die Nutzung von Wurf- oder Explosivwaffen (außer Raketenwerfer) ist im gesamten Gebiet untersagt.
      • 4.6.5 Zivilisten ist das Betreten des Gebietes während einer laufenden Razzia untersagt.
      4.7 Gefangenentransport
      • 4.7.1 Der Einsatz von Wurf- oder Explosivwaffen und / oder Spezialfahrzeugen ist generell verboten.
      • 4.7.2 Die Tore und der Innenhof am Abgabeort des Gefangenentransportes dürfen nicht so versperrt werden, dass der Gefangenentransport diese nicht mehr passieren kann.
      4.8 Waffenkonvoi
      • 4.8.1 Auf dem Aktionsfahrzeug darf gesurft werden.
      • 4.8.2 Der Waffenkonvoi ist ein Konvoi im Sinne der Regel 3.5.3.
      • 4.8.3 Entfällt
      • 4.8.4 Der Beschuss mit Wurf- oder Explosivwaffen und (Hunter-/Drohnen-)MG auf das Aktionsfahrzeug ist nicht gestattet.
      4.9 Knastausbruch
      • 4.9.1 Auf Flüchtige mit dem sozialen Status “!!! Flüchtig !!!” herrscht sofortige Schusserlaubnis. Dies gilt auch für Privatfahrzeuge.
      4.10 Schutzgeldmission
      • 4.10.1 Wurde eine Schutzgeldmission gestartet (Alarmblinkanlage) darf keine andere Gang eingreifen, außer die Ladeninhaber.
      4.11 Gangmissionen
      • 4.11.1 Gangs dürfen sich frühestens ab Erscheinen des gelben Markers vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen. Der daraus resultierende Tod schließt einen Spieler vom weiteren Verlauf der Mission aus.
      • 4.11.2 Während einer Gangmission dürfen Mitglieder anderer Gangs und der verteidigenden Fraktion das Boot bzw. das Fahrzeug auch mit Waffengewalt einnehmen oder zerstören sowie die Gang vom Absolvieren der Gangmission anderweitig abhalten.
      • 4.11.3 An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.
      • 4.11.4 Alle an einer Gangmission Mitwirkenden müssen über die gesamte Dauer den jeweiligen Gang- bzw. Fraktionsskin tragen.
      • 4.11.5 Die Nutzung von privaten Fahrzeugen ist bei Gangmissionen erlaubt. Im Schadensfall sind weder die beteiligten Gangs oder Fraktionen noch deren Mitglieder zu einer Ersetzung verpflichtet.
      • 4.11.6 Den Gangs sowie der verteidigenden Fraktion ist es nur dann erlaubt, die Mitglieder der durchführenden Gang nach dem Absolvieren der Gangmission zu bekämpfen, wenn sie im Moment der Abgabe Sichtkontakt hatten.
      • 4.11.7 Das Zuparken oder die anderweitige Versperrung von Abgabestellen der Gangmissionen mittels Boot, Fluggerät, Fahrzeug, etc., ist verboten
      4.12 Bankrob & Casinorob
      • 4.12.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank oder im Casino zu töten.
      • 4.12.2 Sobald eine Fraktion / Gang die Tür geöffnet hat, gilt dieser als gestartet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 32 mal editiert, zuletzt von [Vio]Chaos ()

    • [Vio]Forces schrieb:

      2.2.2 Böse Fraktionen, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. Die Basen der Fraktionen sind aber, abgesehen von den angekündigten Stürmungen, sicheres Gebiet. Hier ist eine Bekämpfung im Sinne des Kriegszustandes nicht erlaubt. In den Basen der bösen Fraktionen ist jedoch eine Bekämpfung nur aufgrund des Kriegszustands nicht erlaubt.
      Regel 2.2.2 geändert.


      [Vio]Forces schrieb:

      2.2.4 Die Base einer anderen bösen Fraktion darf entgegen 2.2.2 und 2.2.3 betreten werden, wenn eine außerhalb der Base begonnene oder fortgesetzte Kampfhandlung weitergeführt wird oder aus der jeweiligen Base geschossen wird. Dies zählt nicht als Basestürmung im Sinne der Regel 2.2.3. Es dürfen folglich nur die Spieler in der Base verfolgt und beschossen werden, die die Stürmung verursacht bzw. z. B. durch Beihilfe dazu beigetragen haben oder als Folge der Stürmung bzw. während der Stürmung Gewalt gegen die Eindringlinge angewendet haben.
      Regel 2.2.4 hinzugefügt.
    • [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich, sofern zwischendurch keine andere Fraktion besucht wurde. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.

      [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich, sofern zwischendurch keine andere Fraktion besucht wurde oder nur GWD gemacht wurde. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.

      Regel 1.3.7 geändert.
    • [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich, sofern zwischendurch keine andere Fraktion besucht wurde oder nur GWD gemacht wurde. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.

      [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Dafür darf der Spieler zwischendurch nicht in einer anderen Fraktion gewesen sein oder nur GWD gemacht haben. Weiterhin darf der Spieler nicht permanent gebannt gewesen sein. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.
      Regel 1.3.7 geändert.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.1 Mitglieder böser Fraktionen dürfen sich nicht mit Fraktionsfremden gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden. (Ausnahme: Terroristen dürfen sich mit Mitgliedern einer weiteren bösen Fraktion verbünden.)

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.1 Mitglieder böser Fraktionen dürfen sich nicht mit Fraktionsfremden gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden. (Ausnahme: Terroristen dürfen sich mit Mitgliedern einer weiteren bösen Fraktion gegen andere Fraktionen verbünden.)
      Regel 2.3.1 geändert.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.3.2 Nach dem ersten Schuss darf bis zu einer erneuten Verfolgung (zu Fuß oder anderweitig) nicht mehr getazert werden. Als Verfolgung ist mindestens eine zehnsekündige Feuerpause mit Bewegung zu werten.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.3.2 Nach dem ersten Schuss des Gesuchten darf bis zu einer erneuten Verfolgung (zu Fuß oder anderweitig) der Schütze nicht mehr getazert werden. Als Verfolgung ist mindestens eine zehnsekündige Feuerpause des Gesuchten mit Bewegung zu werten.
      Regel 3.3.2 geändert.

      Regeln 1.1.10, 3.2.5, 3.3.4 und 4.7 hinzugefügt.
    • [Vio]Forces schrieb:

      4.8 Waffenkonvoi
      • 4.8.1 Auf dem Aktionsfahrzeug darf gesurft werden.
      • 4.8.2 Der Waffenkonvoi ist ein Konvoi im Sinne der Regel 3.5.3.
      • 4.8.3 Auf den Waffenkonvoi, dessen eindeutigen Teilnehmern und deren Begleitfahrzeuge herrscht sofortige Schusserlaubnis.
      • 4.8.4 Der Beschuss mit Explosivwaffen und (Hunter-/Drohnen-)MG auf das Aktionsfahrzeug ist nicht gestattet.


      Regeln 4.8.1 bis 4.8.4 hinzugefügt.

      [Vio]Forces schrieb:

      3.7 SWAT Regeln
      • 3.7.1 Unter folgenden Bedingungen darf man den SWAT-Modus nutzen:
        • bei Spezialeinsätzen (Asservatentruck, Ladenüberfall, Carrob, Waffentruck, Bankraub, Geiselnahme, Razzia, Basestürmung, Gefangenentransport, Knastausbruch, Terroranschlag, Waffenkonvoi)
        • ...


      Regel 3.7.1 geändert.
    • [Vio]Forces schrieb:


      • 1.1.7 Eine Bewerbung darf frühestens nach 12 Stunden angenommen bzw. abgelehnt werden. (Ausnahme: Der Bewerber erfüllt nicht alle Bewerbungsvorraussetzungen).


      [Vio]Forces schrieb:


      • 1.1.7 Eine Bewerbung darf frühestens nach 1 Stunde angenommen bzw. abgelehnt werden. (Ausnahme: Der Bewerber erfüllt nicht alle Bewerbungsvorraussetzungen).



      [Vio]Forces schrieb:

      2.3 Bündnisse
      • 2.3.1 Mitglieder böser Fraktionen dürfen sich nicht mit Fraktionsfremden gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden. (Ausnahme: Terroristen dürfen sich mit Mitgliedern einer weiteren bösen Fraktion gegen andere Fraktionen verbünden.)
      • 2.3.2 Am Freitag und Samstag zwischen 19:30 Uhr und 00:30 Uhr und am Sonntag zwischen 19:30 Uhr und 23:30 Uhr dürfen sich für die Aktionen: Bankrob; Waffentruck maximal 2 böse Fraktionen (welche sich im Status "Handel" befinden) verbünden.
      • 2.3.3 Am ersten Samstag eines jeden Monats kann ein Aktionstag der bösen Fraktionen stattfinden. Um diesen durchführen zu dürfen, muss spätestens am Vortag ein Beitrag im Forenbereich "Allgemein" mindestens einer bösen Fraktion unter Nennung des Datums, eines Aktionsleiters und der teilnehmenden bösen Fraktionen veröffentlicht werden. Ebenso muss auch das Adminteam mittels Ticketsystem spätestens am Vortag informiert werden. Am Aktionstag dürfen sich die teilnehmenden bösen Fraktionen von 18 bis 23 Uhr gegen Staatsfraktionen bei den Aktionen Wantedjagd, Bankraub, Waffentruck, Carrob, Dammsprengung und Stürmung von Staatsfraktionsbasen sowie bei von Mitgliedern der Terroristen durchgeführten Aktionen verbünden. Fraktionsregel 2.3.2 (Bündnisse zwischen zwei bösen Fraktionen) findet für den gesamten Tag keine Anwendung.
      • 2.3.4 Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen bereits involviert sind.


      [Vio]Forces schrieb:

      2.3 Bündnisse
      • 2.3.1 Eine böse Fraktionen darf sich nur mit maximal einer weiteren bösen Fraktion (mit der sie sich im Status "Frieden" befindet) in einer Situation gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden.
      • 2.3.2 Am ersten Samstag oder Sonntag eines jeden Monats kann ein Aktionstag der bösen Fraktionen stattfinden. Um diesen durchführen zu dürfen, muss spätestens am Vortag ein Beitrag im Forenbereich "Allgemein" mindestens einer bösen Fraktion unter Nennung des Datums, eines Aktionsleiters und der teilnehmenden bösen Fraktionen veröffentlicht werden. Ebenso muss auch das Adminteam mittels Ticketsystem spätestens am Vortag informiert werden. Am Aktionstag dürfen sich die teilnehmenden bösen Fraktionen von 18 bis 23 Uhr gegen Staatsfraktionen bei den Aktionen Wantedjagd, Bankraub, Casinoraub, Waffentruck, Waffenkonvoi, Carrob, Geiselnahme, Dammsprengung und Stürmung von Staatsfraktionsbasen sowie bei von Mitgliedern der Terroristen durchgeführten Aktionen verbünden.
      • 2.3.3 Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen bereits involviert sind.



      [Vio]Forces schrieb:

      4.1 Bankrob

      • 4.1.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank zu töten.
      • 4.1.2 Sobald eine Fraktion den NPC in der Bank gekillt hat und die Tür geöffnet wurde, darf diese Fraktion nicht von einer anderen bösen Fraktion beim Bankraub gestört werden.


      [Vio]Forces schrieb:

      4.1 Bankrob & Casinorob
      • 4.1.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank oder im Casino zu töten.
      • 4.1.2 Sobald eine Fraktion die Tür geöffnet hat, darf diese Fraktion nicht von einer anderen bösen Fraktion beim Raub gestört werden.

    • Die Bezeichnung "Explosivwaffen" wurde in allen Regeln gegen "Wurf- und Explosivwaffen" ausgetauscht, um deutlich zu machen, dass damit auch Molotowcocktails gemeint sind.

      Die Regel 3.5.3 (Spezialfahrzeuge & Javelin der Army) wurde nun so angepasst, dass sie die aktuelle Praxis beschreibt.

      [Vio]Forces schrieb:


      • 3.5.3 Spezialfahrzeuge der Army (Hydra, Hunter, Rhino, Kampfdrohne) dürfen nur bei RPG-Beschuss, Razzia, Konvois und Übungen genutzt werden. Die Kampfdrohne darf außerdem bei Geiselnahmen verwendet werden.

      [Vio]Forces schrieb:


      • 3.5.3 Spezialfahrzeuge der Army (Hydra, Hunter, Rhino, Kampfdrohne) und die Javelin dürfen nur bei RPG-Beschuss, Nutzung von Autobomben, Selbstmordbomben, C4, Hunter, Katjuscha, Granaten oder Rucksackbomben sowie Razzia, Konvois und Übungen genutzt werden. Die Kampfdrohne darf außerdem bei Geiselnahmen verwendet werden.

    • [Vio]Forces schrieb:

      1.1.4 Beim Fraktionswechsel muss eine vom System festgelegte Zeit als Zivilist verbracht werden. Die einzige Ausnahme bildet der Wechsel von der Police-Academy zu einer beliebigen Fraktion.

      [Vio]Forces schrieb:

      1.1.4 Beim Fraktionswechsel muss eine vom System festgelegte Zeit als Zivilist verbracht werden. Eine Ausnahme bildet der Wechsel von der Police-Academy zu einer beliebigen Fraktion. Das Adminteam kann darüber hinaus für den Invite in einzelne Fraktionen eine vorübergehende Ausnahme beschließen.

      [Vio]Forces schrieb:

      1.1.7 Eine Bewerbung darf frühestens nach 1 Stunde angenommen bzw. abgelehnt werden. (Ausnahme: Der Bewerber erfüllt nicht alle Bewerbungsvorraussetzungen).

      [Vio]Forces schrieb:

      1.1.7 Eine Bewerbung darf frühestens nach 3 Stunden angenommen bzw. abgelehnt werden. Ausnahme: Der Bewerber erfüllt nicht alle Bewerbungsvorraussetzungen. Das Adminteam kann darüber hinaus für einzelne Fraktionen eine vorübergehende Ausnahme beschließen.
    • [Vio]Forces schrieb:

      3.7.1 Unter folgenden Bedingungen darf man den SWAT-Modus nutzen:
      • bei Spezialeinsätzen (Asservatentruck, Ladenüberfall, Carrob, Waffentruck, Bankraub, Geiselnahme, Razzia, Basestürmung, Gefangenentransport, Knastausbruch, Terroranschlag, Waffenkonvoi)
      • ...

      [Vio]Forces schrieb:

      3.7.1 Unter folgenden Bedingungen darf man den SWAT-Modus nutzen:
      • bei Spezialeinsätzen (Asservatentruck, Ladenüberfall, Carrob, Waffentruck, Bankraub, Casinoraub, Geiselnahme, Razzia, Basestürmung, Gefangenentransport, Knastausbruch, Terroranschlag, Waffenkonvoi)
      • ...

      Regel 3.7.1 geändert.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.4.2 Der Waffentruck darf nicht mit Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.4.2 Der Waffentruck darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.

      Regel 4.4.2 geändert.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.5.2 Der Asservatentruck darf nicht mit Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.5.2 Der Asservatentruck darf nicht mit (Hunter-/Drohnen-)MG, Wurf- oder Explosivwaffen beschossen werden.

      Regel 4.5.2 geändert.
    • [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Dafür darf der Spieler zwischendurch nicht in einer anderen Fraktion gewesen sein oder nur die Police-Academy gemacht haben. Weiterhin darf der Spieler nicht permanent gebannt gewesen sein. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.

      [Vio]Forces schrieb:

      1.3.7 Ein Spieler darf der Leaderschaft (Rang 4 oder 5) frühstens nach 30-tägiger Mitgliedschaft in der jeweiligen Fraktion beitreten. Wenn ein Mitglied der Leaderschaft die Fraktion verlässt und in dieselbe Fraktion innerhalb von 90 Tagen wieder eintritt, ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Dafür darf der Spieler zwischendurch nicht in einer anderen Fraktion gewesen sein oder nur die Police-Academy gemacht haben. Weiterhin darf der Spieler nicht permanent gebannt gewesen sein. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Projektleitung im begründeten Einzelfall.

      Regel 1.3.7 geändert.
    • [Vio]Forces schrieb:

      2.2.1 Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen erlaubt, auf Mitglieder verfeindeter böser Fraktionen zu schießen, wenn diese mit Fraktionsskin in ihren Privatfahrzeugen sitzen.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.2.1 Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen / Gangs erlaubt, auf Mitglieder verfeindeter böser Fraktionen / Gangs zu schießen, wenn diese mit Fraktions- /Gangskin in ihren Privatfahrzeugen sitzen.

      Regel 2.2.1 ergänzt.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.2.2 Böse Fraktionen, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. In den Basen der bösen Fraktionen ist jedoch eine Bekämpfung nur aufgrund des Kriegszustands nicht erlaubt.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.2.2 Böse Fraktionen / Gangs, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. In den Basen der bösen Fraktionen und auf dem unmittelbar Grundstück der Gang ist jedoch eine Bekämpfung nur aufgrund des Kriegszustands nicht erlaubt.

      Regel 2.2.2 ergänzt.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.1 Eine böse Fraktionen darf sich nur mit maximal einer weiteren bösen Fraktion (mit der sie sich im Status “Frieden” befindet) in einer Situation gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.1 Eine böse Fraktionen / Gang darf sich nur mit maximal einer weiteren bösen Fraktion / Gang (mit der sie sich im Status “Frieden” befindet) in einer Situation gegen eine andere böse Fraktion, Gang oder Beamte verbünden.

      Regel 2.3.1 ergänzt.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.3 Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen bereits involviert sind.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.3 Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen / Gangs zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen oder Gangs bereits involviert sind.

      Regel 2.3.3 ergänzt.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.1.2 Sobald eine Fraktion die Tür geöffnet hat, darf diese Fraktion nicht von einer anderen bösen Fraktion beim Raub gestört werden.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.1.2 Sobald eine Fraktion / Gang die Tür geöffnet hat, darf diese Fraktion / Gang nicht von einer anderen bösen Fraktion / Gang beim Raub gestört werden.

      Regel 4.1.2 ergänzt.

      [Vio]RoBben schrieb:

      Regel 1:
      Gangs dürfen sich frühestens ab Erscheinen des gelben Markers vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen. Der daraus resultierende Tod schließt einen Spieler vom weiteren Verlauf der Mission aus.

      Regel 2:
      Während einer Gangmission dürfen Mitglieder anderer Gangs und der verteidigenden Fraktion das Boot bzw. das Fahrzeug auch mit Waffengewalt einnehmen oder zerstören sowie die Gang vom Absolvieren der Gangmission anderweitig abhalten.

      Regel 3:
      An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.

      Regel 4:
      Alle an einer Gangmission Mitwirkenden müssen über die gesamte Dauer den jeweiligen Gang- bzw. Fraktionsskin tragen.

      Regel 5:
      Die Nutzung von privaten Fahrzeugen ist bei Gangmissionen erlaubt. Im Schadensfall sind weder die beteiligten Gangs oder Fraktionen noch deren Mitglieder zu einer Ersetzung verpflichtet.

      Regel 6:
      Den Gangs sowie der verteidigenden Fraktion ist es nur dann erlaubt, die Mitglieder der durchführenden Gang nach dem Absolvieren der Gangmission zu bekämpfen, wenn sie im Moment der Abgabe Sichtkontakt hatten.

      Regel 8:
      Das Zuparken oder die anderweitige Versperrung von Abgabestellen der Gangmissionen mittels Boot, Fluggerät, Fahrzeug, etc., ist verboten

      [Vio]Forces schrieb:

      4.11 Gangmissionen
      4.11.1 Gangs dürfen sich frühestens ab Erscheinen des gelben Markers vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen. Der daraus resultierende Tod schließt einen Spieler vom weiteren Verlauf der Mission aus.
      4.11.2 Während einer Gangmission dürfen Mitglieder anderer Gangs und der verteidigenden Fraktion das Boot bzw. das Fahrzeug auch mit Waffengewalt einnehmen oder zerstören sowie die Gang vom Absolvieren der Gangmission anderweitig abhalten.
      4.11.3 An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.
      4.11.4 Alle an einer Gangmission Mitwirkenden müssen über die gesamte Dauer den jeweiligen Gang- bzw. Fraktionsskin tragen.
      4.11.5 Die Nutzung von privaten Fahrzeugen ist bei Gangmissionen erlaubt. Im Schadensfall sind weder die beteiligten Gangs oder Fraktionen noch deren Mitglieder zu einer Ersetzung verpflichtet.
      4.11.6 Den Gangs sowie der verteidigenden Fraktion ist es nur dann erlaubt, die Mitglieder der durchführenden Gang nach dem Absolvieren der Gangmission zu bekämpfen, wenn sie im Moment der Abgabe Sichtkontakt hatten.
      4.11.7 Das Zuparken oder die anderweitige Versperrung von Abgabestellen der Gangmissionen mittels Boot, Fluggerät, Fahrzeug, etc., ist verboten

      Gangregel 1-6 und 8 zu 4.11.1 - 4.11.7 verschoben.

      [Vio]RoBben schrieb:

      Regel 8:
      Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie den jeweiligen Gangskin tragen. Verschiedene Gangs dürfen sich aber nicht untereinander gegen Mitglieder einer anderen Gang, einer neutralen, bösen oder guten Fraktion sowie gegen Zivilisten verbünden.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.3.4 Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie den jeweiligen Gangskin tragen.

      Gangregel 8 zu 2.3.4 verschoben.

      [Vio]RoBben schrieb:

      Regel 9:
      Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied/Fraktionsmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.2.5 Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied/Fraktionsmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.

      Gangregel 9 zu 2.2.5 verschoben.

      [Vio]RoBben schrieb:

      Regel 10:
      Mitglieder einer Gang, die den jeweiligen Gangskin tragen, dürfen das Grundstück ihres Hauptquartiers gegen Eindringlinge verteidigen, sofern diese das Grundstück nach mindestens 5 Aufforderungen zum Verlassen des Geländes, welche jeweils einen Abstand von mindestens 5 Sekunden haben und von gangskintragenden Mitgliedern der jeweiligen Gang vermittelt werden müssen, nicht verlassen oder unmittelbar danach zurückkehren.

      [Vio]Forces schrieb:

      2.1.4 Mitglieder einer Gang, die den jeweiligen Gangskin tragen, dürfen das Grundstück ihres Hauptquartiers gegen Eindringlinge verteidigen, sofern diese das Grundstück nach mindestens 5 Aufforderungen zum Verlassen des Geländes, welche jeweils einen Abstand von mindestens 5 Sekunden haben und von gangskintragenden Mitgliedern der jeweiligen Gang vermittelt werden müssen, nicht verlassen oder unmittelbar danach zurückkehren.

      Gangregel 10 zu 2.1.4 verschoben.

      Regelwerk "Gangregeln" entfernt.
      Regelwerk von "Fraktionsregeln" zu "Fraktions- und Gangregeln" umbenannt.
    • [Vio]Forces schrieb:

      4.5.1 Es ist als böse Fraktion erlaubt, Asservatentrucks zu klauen bzw. zu zerstören, um an die illegalen Gegenstände zu kommen.

      4.5.3 Auf böse Fraktionisten herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.5.1 Es ist als böse Fraktion / Gang erlaubt, Asservatentrucks zu klauen bzw. zu zerstören, um an die illegalen Gegenstände zu kommen.

      4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds.

      Regel 4.5.1 und 4.5.3 ergänzt.
    • [Vio]Forces schrieb:

      4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      Regel 4.5.3 ergänzt.

      [Vio]Forces schrieb:

      4.7.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Gefangenentransport keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      Regel 4.7.3 hinzugefügt.