Ankündigung Fraktions- und Gangregeln

    • Regelwerk

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    • Neu

      [Vio]Forces schrieb:

      4.1 Allgemein
      • 4.1.1 Bei folgenden Aktionen besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis, wenn die Gang / Fraktion eindeutig an der Aktion beteiligt ist: Terroranschläge, Geiselnahme, Bank-/Casinoraub, Waffenkonvoi, Waffentruck, Waffenlieferung, Shoprob
        • 4.1.1.1 Zusätzlich besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis bei folgenden Aktionen, wenn 3 Sperrzonen Binds erfolgt sind: Asservatentruck, Gefangenentransport
      • 4.1.2 Bei den in 4.1.1 genannten Aktionen besteht für Gangs und Fraktionen ebenfalls sofortige Schusserlaubnis, wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an der Aktion beteiligt ist
      • 4.1.3 Zusätzlich zu 4.1.2 haben Gangs / Fraktionen sofortige Schusserlaubnis, wenn wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an folgenden Aktionen beteiligt ist: Asservatentruck, Gefangenentransport, Razzien, Carrob, Knastausbruch
      • 4.1.4 Gangs / Fraktionen dürfen, unabhängig vom Kriegsstatus, sich bei folgenden Aktionen bekriegen: Schutzgeldmissionen, Gangmissionen, Gasflaschenmission, Gangtag Sprühen
      • 4.1.5 Gangs / Fraktionen dürfen sich auch im Kriegsstatus, nicht während folgenden Aktionen bekriegen: Geiselnahme, Shoprob, Bank-/Casinoraub
      • 4.1.6 Gangs / Fraktionen dürfen sich im Kriegsstatus, während folgenden Aktionen bekriegen: Waffentruck, Gangwaffenlieferung, Carrob
      • 4.1.7 Ein bekriegen im Sinne der Regeln 4.1.4 - 4.1.6 umfasst nur die gestartete Aktion, nicht den Aufenthalt am Startpunkt oder die Zeit davor.
      • 4.1.8 In allen anderen Fällen gelten die normalen Wanted- & Schusserlaubnisregelungen


      4.1 Hinzugefügt


      [Vio]Forces schrieb:

      4.12 Bankrob & Casinorob
      • 4.12.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank oder im Casino zu töten.


      4.12 Verschoben

      [Vio]Forces schrieb:


      • 4.12.2 Sobald eine Fraktion / Gang die Tür geöffnet hat, gilt dieser als gestartet.
      • 1.3.1 Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse / Gangkasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion / Gang da!


      4.1.2, 1.3.1 Geändert

      [Vio]Forces schrieb:


      • 1.3.3 Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär selbst im Forum mit dem eigenen Forenaccount beworben haben.
      • 3.2.4 Entgegen 3.2.3 haben Beamte sofortige Schusserlaubnis auf den Fahrer und Beifahrer des Waffen- beziehungsweise Matstrucks sowie auf das Fahrzeug selbst.
      • 4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.7.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Gefangenentransport keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.8.3 Auf den Waffenkonvoi, dessen eindeutigen Teilnehmern und deren Begleitfahrzeuge herrscht sofortige Schusserlaubnis.


      1.3.3, 3.2.4, 4.1.2, 4.5.3, 4.7.3, 4.8.3 Entfernt