Ankündigung Fraktions- und Gangregeln

    • Regelwerk

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    • Neu

      [Vio]Forces schrieb:

      4.1 Allgemein
      • 4.1.1 Bei folgenden Aktionen besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis, wenn die Gang / Fraktion eindeutig an der Aktion beteiligt ist: Terroranschläge, Geiselnahme, Bank-/Casinoraub, Waffenkonvoi, Waffentruck, Waffenlieferung, Shoprob
        • 4.1.1.1 Zusätzlich besteht für Staatsfraktionisten sofortige Schusserlaubnis bei folgenden Aktionen, wenn 3 Sperrzonen Binds erfolgt sind: Asservatentruck, Gefangenentransport
      • 4.1.2 Bei den in 4.1.1 genannten Aktionen besteht für Gangs und Fraktionen ebenfalls sofortige Schusserlaubnis, wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an der Aktion beteiligt ist
      • 4.1.3 Zusätzlich zu 4.1.2 haben Gangs / Fraktionen sofortige Schusserlaubnis, wenn wenn ein Staatsfraktionsmitglied eindeutig an folgenden Aktionen beteiligt ist: Asservatentruck, Gefangenentransport, Razzien, Carrob, Knastausbruch
      • 4.1.4 Gangs / Fraktionen dürfen, unabhängig vom Kriegsstatus, sich bei folgenden Aktionen bekriegen: Schutzgeldmissionen, Gangmissionen, Gasflaschenmission, Gangtag Sprühen
      • 4.1.5 Gangs / Fraktionen dürfen sich auch im Kriegsstatus, nicht während folgenden Aktionen bekriegen: Geiselnahme, Shoprob, Bank-/Casinoraub
      • 4.1.6 Gangs / Fraktionen dürfen sich im Kriegsstatus, während folgenden Aktionen bekriegen: Waffentruck, Gangwaffenlieferung, Carrob
      • 4.1.7 Ein bekriegen im Sinne der Regeln 4.1.4 - 4.1.6 umfasst nur die gestartete Aktion, nicht den Aufenthalt am Startpunkt oder die Zeit davor.
      • 4.1.8 In allen anderen Fällen gelten die normalen Wanted- & Schusserlaubnisregelungen


      4.1 Hinzugefügt


      [Vio]Forces schrieb:

      4.12 Bankrob & Casinorob
      • 4.12.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank oder im Casino zu töten.


      4.12 Verschoben

      [Vio]Forces schrieb:


      • 4.12.2 Sobald eine Fraktion / Gang die Tür geöffnet hat, gilt dieser als gestartet.
      • 1.3.1 Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse / Gangkasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion / Gang da!


      4.1.2, 1.3.1 Geändert

      [Vio]Forces schrieb:


      • 1.3.3 Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär selbst im Forum mit dem eigenen Forenaccount beworben haben.
      • 2.2.5 Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied/Fraktionsmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.
      • 3.2.4 Entgegen 3.2.3 haben Beamte sofortige Schusserlaubnis auf den Fahrer und Beifahrer des Waffen- beziehungsweise Matstrucks sowie auf das Fahrzeug selbst.
      • 4.5.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Asservatentruck keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie halten sich unmittelbar am Abgabeort auf, eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.7.3 Auf böse Fraktionisten / Gangs herrscht beim Gefangenentransport keine sofortige Schusserlaubnis, außer sie eröffnen das Feuer auf die Staatsfraktionisten oder nach 3 erfolgten Sperrzonen-Binds. Die Wantedregeln bleiben unberührt.
      • 4.8.3 Auf den Waffenkonvoi, dessen eindeutigen Teilnehmern und deren Begleitfahrzeuge herrscht sofortige Schusserlaubnis.


      1.3.3, 2.2.5, 3.2.4, 4.1.2, 4.5.3, 4.7.3, 4.8.3 Entfernt

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